Sondermittel aus Förderprogrammen des Landes Berlin
Zusätzlich zur Grundfinanzierung stellt das Land Berlin den Hochschulen weitere Mittel im Rahmen von Hochschulsonderprogrammen zur Verfügung. Die Programme konzentrieren sich insbesondere auf die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre, die Berücksichtigung der zunehmenden Diversität unter den Studierenden, die Steigerung der Studienerfolgsquoten sowie die Förderung der Digitalisierung in der Lehre. Das Akademische Controlling trägt die Verantwortung für die zentrale Koordination des Antragsverfahrens, die Umsetzung genehmigter Projekte und die Verwaltung von Maßnahmen.
Aktuell begleitet die Stabsstelle Akademisches Controlling folgende Programme:
- Qualitäts- und Innovationsoffensive an Berliner Hochschulen
- Berliner Chancengleichheitsprogramm (BCP)
Im Rahmen des Gleichstellungscontrollings begleitet die Stabsstelle auch das Professorinnenprogramm 2030 des Bundes und der Länder. Das Aufgabengebiet umfasst die inhaltliche Beratung, die Begleitung und Erstellung der Anträge, die Umsetzungsbegleitung sowie die Berichtslegung.
Ansprechperson: Melanie Müller
