Policies & Richtlinien
Die Freie Universität Berlin unterstützt Open Access (OA) als integralen Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis. Besonders relevant für den Forschungsalltag sind die Open-Access-Policy (2025) und die Affiliationsrichtlinie (2025). Letztere regelt die einheitliche Nennung der Freien Universität Berlin bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen.
Im Zuge der Erweiterung des Handlungsfelds von Open Access zu Open Science wurde 2021 die Forschungsdaten-Policy eingeführt, um die nachhaltige Bereitstellung und Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten zu fördern.
Die korrekte Angabe Ihrer Zugehörigkeit (Affiliation) laut Affiliationsrichtlinie der Freien Universität Berlin ist entscheidend für:
- die Auffindbarkeit Ihrer Publikation in Datenbanken,
- Zitationen und Nachweise Ihrer Forschungsleistung,
- korrekte Zuordnung zu Ihrer Einrichtung und Forschungsförderung.
Grundsätze
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Pflichtangabe: Alle Mitglieder (§43 BerlHG) nennen bei Publikationen ihre Dienst- bzw. Institutsadresse der Freien Universität Berlin
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Universitätsname: Immer „Freie Universität Berlin“ (nicht übersetzen, nicht abkürzen)
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Keine Privatadressen, keine bloße E-Mail-Adresse
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Struktur: Universitätsname → Fachbereich/Zentraleinrichtung → Institut → ggf. Arbeitsgruppe → vollständige postalische Adresse
Beispiele für korrekte Angaben
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Deutsch:
Freie Universität Berlin, Institut für Chemie und Biochemie, Thielallee 63, 14195 Berlin -
Deutsch mit Fachbereich:
Freie Universität Berlin, Fachbereich Geowissenschaften, Institut für Geologische Wissenschaften, Fachrichtung Geophysik, Malteserstraße 74–100, 12249 Berlin -
Englisch (nur Organisationseinheiten übersetzt):
Freie Universität Berlin, Department of Mathematics and Computer Science, Institute of Mathematics, Arnimallee 14, 14195 Berlin -
Zentraleinrichtungen:
Freie Universität Berlin, Botanischer Garten und Botanisches Museum Berlin-Dahlem, Königin-Luise-Straße 6–8, 14195 Berlin
Mehrfachaffiliationen
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Kooperationen / Forschungsverbünde:
FU Berlin bleibt Hauptaffiliation. Verbund kann als Zweitaffiliation ergänzt werden.
Beispiel:
Name, Vorname1,2
1 Freie Universität Berlin, Department of Knowledge, Institute of Science, Thielallee 63, 14195 Berlin
2 [Affiliationsangabe entsprechend der Vorgaben des Forschungsverbunds]
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S-Professorinnen und S-Professoren (Abordnung an außeruniversitäre Einrichtungen):
Hauptaffiliation ist die Freie Universität Berlin (+ Fachbereich). Zweitaffiliation ist die außeruniversitäre Einrichtung.
Beispiel:
Name, Vorname1,2
1 Freie Universität Berlin, Department of Physics, Arnimallee 14, 14195 Berlin
2 Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie, Hahn-Meitner-Platz 1, 14109 Berlin, Germany -
Charité – Universitätsmedizin Berlin:
Es gelten die gesonderten Vorgaben der Charité. Kombination nach folgendem Muster:
Name, Vorname1,2
1 Freie Universität Berlin, Department of Knowledge, Institute of Science, Thielallee 63, 14195 Berlin
2 [Charité-Affiliation gemäß Charité-Vorgaben]
Kontakt: open-access@fu-berlin.de
Die Freie Universität Berlin erwartet basierend auf der Forschungsdaten-Policy den verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsdaten:
- Bereits im Projektplan sollen Konzepte zum Forschungsdatenmanagement berücksichtigt werden.
- Forschungsdaten sollen nachhaltig dokumentiert, gespeichert und geteilt werden unter Berücksichtigung von Datenschutz und Rechtefragen.
Weitere Informationen:
Kontakt: forschungsdaten@fu-berlin.de
Die Freie Universität Berlin bekennt sich zum freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und fördert mit ihrer Open-Access-Policy aktiv Open Access. Ziel ist es, Forschungsergebnisse weltweit sichtbar, nachnutzbar und nachhaltig verfügbar zu machen im Einklang mit guter wissenschaftlicher Praxis, den FAIR-Prinzipien und den Open-Science-Zielen der Berlin University Alliance.
Kernelemente der Policy
- Empfehlung zur Erstveröffentlichung im Open Access – nach Möglichkeit unter einer offenen Lizenz (vorzugsweise CC BY 4.0).
- Zweitveröffentlichung nutzen – Publikationen sollten zusätzlich im institutionellen Repositorium Refubium zweitveröffentlicht werden.
- Rechte sichern – bei Verlagsverträgen möglichst nur einfache Nutzungsrechte übertragen oder sich das Recht zur parallelen Veröffentlichung im Refubium vorbehalten.
- Unterstützung durch die Universitätsbibliothek – Beratung, Informationsmaterialien und Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Publikationsfonds für Artikel in Open-Access-Zeitschriften, Publikationsfonds für Open-Access-Monografien und -Sammelbände).
- Infrastruktur für OA-Publikationen – Bereitstellung von Open Journal Systems (OJS) und Open Monograph Press (OMP) für FU-Zeitschriften und -Bücher.
- Engagement fördern – Mitarbeit in Herausgabe-, Redaktions- und Begutachtungsfunktionen bei anerkannten OA-Publikationsorganen wird ausdrücklich unterstützt.
- Eigenpublikationen der FU erscheinen nach Möglichkeit unter einer offenen Lizenz.
- Forschungsdaten – die FU unterstützt den freien Zugang, geregelt in der Forschungsdaten-Policy.
- ORCiD – Hochschulangehörige werden ausdrücklich zur Nutzung einer ORCiD empfohlen.
Geltung und Umsetzung
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Verabschiedet am 5. Mai 2021 durch den Akademischen Senat.
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Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Policy im zweijährigen Turnus.
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Umsetzung koordiniert durch die Universitätsbibliothek.
Kontakt: open-access@fu-berlin.de
