Rechtliches
Zentrale Instrumente für Open Access sind die international anerkannten und weltweit gültigen Lizenzen von Creative Commons (CC). Diese stellen standardisierte Lizenzmodelle bereit, mit denen Sie wissenschaftliche Werke Open Access veröffentlichen können.
CC-Lizenzen bestimmen:
- ob und wie andere Ihre Publikation nachnutzen dürfen,
- ob eine Bearbeitung erlaubt ist,
- ob eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen werden soll.
Die empfohlene Standardlizenz für die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Inhalte ist CC BY 4.0.
CC BY 4.0
→ Namensnennung erforderlich, alle Nutzungen (auch kommerzielle, auch Bearbeitungen) erlaubt.
Diese Lizenz entspricht den Anforderungen vieler Forschungsförderer, z. B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder der Europäischen Kommission. Enthält eine Publikation Fremdmaterial wie Bilder, sind ergänzend urheberrechtliche Regelungen wie das Zitatrecht zu berücksichtigen.
Im Kunst- und Kulturbereich können Einschränkungen sinnvoll sein, z.B. hinsichtlich der Bearbeitung von Werken oder der kommerziellen Nachnutzung. Für diese Bereiche gibt es, anders als bei wissenschaftlichen Werken, keine pauschale Lizenzempfehlung. Der License Chooser von Creative Commons unterstützt Sie in diesem Fall beim Erstellen einer adäquaten Lizenz.
Ihr Recht auf Open Access bei Closed-Access-Publikationen
Mittels Verlagsvertrag räumen Sie einer Zeitschrift oder einem Verlag einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte ein.
Beachten Sie:
- Prüfen Sie vor der Einreichung, welche Rechte Sie abtreten.
- Viele Verlage und Journals bieten mittlerweile die Möglichkeit an, traditionelle Publikationen im Nachgang Open Access zu stellen. Die Bedingungen eines Verlags oder Journals finden Sie i.d.R. im Open Policy Finder.
- Sie haben in Deutschland ein gesetzlich geregeltes Recht auf Zweitveröffentlichung (§ 38 UrhG).
Fragen zu Lizenzen oder Verlagsverträgen?
Kontakt: open-access@fu-berlin.de
Weiterführende Informationen
- Kreutzer; Fischer (2024): Wie es geht: Rechte klären. Verträge mit Verlagen verhandeln. Zweitveröffentlichungsrecht nutzen.
