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Stellungnahme des Gesamtpersonalrats der Freien Universität Berlin zum Referentenentwurf zum Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG)

News vom 01.04.2026

Der Gesamtpersonalrat hat folgende Stellungnahme am 20.03.2026 an den Staatssekretär Dr. Henry Marx versandt:

Sehr geehrter Herr Dr. Marx,

der Gesamtpersonalrat der Freien Universität Berlin schließt sich der Stellungnahme des Personalrats der TU Berlin zum Referentenentwurf zum Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz an und möchte folgende Punkte noch betonen:

  • Die Gebäudebewirtschaftung auf kurzem Wege stellt einen wichtigen Aspekt des Arbeitsschutzes für Beschäftigte dar. Bei Auslagerung werden Risiken und Gefahren für die Beschäftigten der Hochschulen befürchtet, wenn Abhilfe nicht schnell vor Ort geleistet werden kann, sondern erst zentral bestellt werden muss. Die durch die Abstimmung zwischen verschiedenen Institutionen entstehenden Kommunikationsaufwände kosten zusätzlich Steuergelder.
  • Der Gesamtpersonalrat sieht die Gefahr, dass eine zentralisierte Einrichtung nicht in der Lage sein wird, die nötige Flexibilität für die Bewältigung der alltäglichen technischen Anforderungen zu gewährleisten. Konkret sehen wir diese Gefahr bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der technischen Arbeitssicherheit und der Gewährleistung notwendiger Umgestaltungen von Arbeitsplätzen. Eine Hochschulbaugesellschaft muss die hierfür notwendigen Abläufe garantieren.
  • Gleichwohl stellt das gesamte Konstrukt der skizzierten Hochschulbaugesellschaft einen starken Eingriff in die Hochschulautonomie dar, da den Hochschulen die Möglichkeit der freien Gestaltung ihrer Liegenschaften genommen wird. Dies widerspricht dem derzeit geltenden Koalitionsvertrag der Berliner CDU und SPD vom 26.04.2023. Über die Verknappung von Liegenschaften, aber auch Grün- und Freiflächen kann die Politik auf die Hochschulen Druck ausüben, aber auch auf weitere Akteur*innen, die Räume in den Hochschulen für politische, künstlerische oder andere Zwecke nutzen. Ebenso ist unklar, wie die Vorbildfunktion der Hochschulen im Bereich Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Biodiversität erhalten werden kann. Auch die Gesundheit von Arbeitnehmer*innen wird hierdurch möglicherweise beeinträchtigt.
  • Dabei sah der Koalitionsvertrag vor, die Arbeitnehmer*innenrechte zu stärken. Dem entgegen sieht der Referentenentwurf ausdrücklich die Möglichkeit vor, Tochterunternehmen zu etablieren. Hier werden verschachtelte Strukturen befürchtet, die zu Lohndumping und Preisdruck missbraucht werden könnten. Auch diese Regelung widerspräche dem Koalitionsvertrag.

Der Gesamtpersonalrat der Freien Universität Berlin lehnt den vorgelegten Referentenentwurf aus den genannten Gründen ab und appelliert an die Berliner Politik, dieses Vorhaben zu überdenken.

Freundliche Grüße

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