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Kapazitätsberechnung/Studienplatzberechnung

Berechnungsgrundlage für die Kapazitätsberechnung ist einerseits die personelle Ausstattung der Hochschule und andererseits die Curricularwerte der einzelnen Studiengänge; die Aufnahmekapazität bestimmt sich also aus dem Verhältnis von Lehrangebot und Lehrnachfrage. Der Curricularwert ergibt sich aus der Studienordnung des jeweiligen Faches.

Die wesentliche rechtliche Berechnungsgrundlage hierfür ist die Kapazitätsverordnung (KapVO) des Landes Berlin, in der die Art und Weise der Berechnung festgelegt ist und auch die Curricularnormwerte der Studiengänge.

Basierend auf der jährlichen Aufnahmekapazität werden die Zulassungszahlen für jeden Studiengang festgelegt. In Studiengängen, in denen die Nachfrage die errechnete Aufnahmekapazität übersteigt, wird in der Regel eine Zulassungsbeschränkung ausgesprochen.

Ziel ist es, eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität zu erreichen. Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Grundsatzurteil zum Numerus Clausus geforderte erschöpfende Nutzung der Lehrkapazitäten liegt dann vor, wenn die Lehrnachfrage dem Lehrangebot entspricht.

Der Prozess zur Festsetzung von Zulassungszahlen findet in enger Abstimmung mit den Dekanaten der Fachbereiche, den Referent*innen für Studium und Lehre, den Mitarbeiter*innen der Studienbüros der Fachbereiche und der Abt. für Studium und Lehre statt.

Die Stabsstelle Akademisches Controlling bereitet die Unterlagen für die Beschlussfassung des Präsidiums, der Kommission für Lehre und Studium und des Akademischen Senats vor und legt die Kapazitätsberichte sowie Änderungsanträge für die Curricularnormwerte der zuständigen Senatsverwaltung zur Prüfung vor.