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Studienplatzkapazitäten

Zentraler Zweck der Kapazitätsberechnung ist die Ermittlung der jährlichen Aufnahmekapazität in Studiengängen, also die Anzahl der Studierenden, die aufgrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Studiengängen ausgebildet werden können. Diese Kapazitätsermittlung erfolgt für ein gesamtes Studienjahr (Akademisches Jahr).

Aufgaben:

  • Jährliche Ermittlung der Studienplätze auf Grundlage der Kapazitätsverordnung
  • Bearbeitung von Studienplatzklagen
  • Kapazitätsberechnungen nach Bedarf
  • Bewertung der Curricularanteile von Studienordnungen, Änderungsordnungen

Weitere Informationen zur Kapazitätsberechnung/Studienplatzberechnung

Ansprechpersonen: Simone RabeKatja Bachhuber, Maide Demirer