Kosten- und Leistungsrechnung an der FU Berlin
Seit dem Hochschulvertrag für die Jahre 2006 bis 2009 wurden die Berliner Universitäten „zum Einsatz von Controlling-Maßnahmen zur internen Ressourcensteuerung" (Präambel) verpflichtet, sowie zur Anwendung einer Kosten- und Leistungsrechnung (§ 8, Abs. 3), um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern und vergleichbare Daten zwischen den Hochschulen herzustellen. Darüber hinaus müssen Hochschulen den Anforderungen des EU-Beihilferahmens entsprechen. Diese Anforderungen beinhalten im Wesentlichen die eindeutige (finanzielle) Trennung von wirtschaftlichen Aktivitäten (wie bspw. Weiterbildungsstudiengänge) von hoheitlichen Aufgaben.
Die Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung auf einen Blick:
- Darstellung des internen Ressourcenverbrauchs für die Verwaltungs- und Servicebereiche sowie Infrastruktur (Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Controlling der Gemeinkosten)
- Trennung der Kosten nach wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Aktivitäten nach Anforderungen des EU-Beihilferechts
- Ermittlung der Vollkosten für Studiengänge, Drittmittelprojekte (v. a. Auftragsforschung) und wissenschaftliche Dienstleistungen
- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Organisationsentwicklung
- Erfüllung der Anforderungen aus dem Hochschulvertrag
Ansprechperson: Christian Richter
