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Numerus Clausus - Masterstudiengänge

Der lateinische Begriff steht für "beschränkte Zahl" und bedeutet, dass nicht (viel) mehr Bewerber*innen zugelassen werden dürfen als Studienplätze verfügbar sind.

Einige Masterstudiengänge haben eine beschränkte Platzzahl. Diese Studiengänge werden in den Studiengangsbeschreibungen mit dem Begriff "Lokale Zulassungsbeschränkung" kenntlich gemacht.

Nach Abzug der Vorabquoten von der Gesamtzahl der Plätze eines zulassungsbeschränkten Studiengangs werden die verbliebenen Plätze in folgenden Hauptquoten vergeben:

  • 80% der Plätze werden über die Hochschulquote vergeben. Welche Kriterien für diese Quote ausschlaggebend sind und wie diese gewichtet werden, ist in der Zugangssatzung des jeweiligen Masterstudiengangs festgelegt. Die Zugangssatzungen sind in den Studiengangsbeschreibungen zu finden.
  • 20% der Plätze werden nach Wartezeit vergeben. Als Wartesemester zählen alle Semester seit dem Bachelorabschluss, an denen Bewerber*innen nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren. Die Wartezeit kann maximal 12 Semester betragen.

NC-Tabelle für:

  • Master (inklusive Lehramt)
  1. Wintersemester 
  2. Sommersemester

Die Anzahl der Studienplätze im ersten Fachsemester wird stets für jedes Verfahren mit der Zulassungsordnung neu beschlossen und in der Amtsblättern der Freien Universität Berlin veröffentlicht

Vorabquoten

Vorabquoten gibt es für folgende Bewerbergruppen:

  • Härtefälle: 5% der Plätze werden über eine Vorabquote an Härtefälle vergeben. Weitere Informationen zu Härtefällen finden sich auf dem Antrag auf sofortige Zulassung.
  • Nicht-EU-Bürger*innen und staatenlosen Bewerber*innen: 5% der Plätze werden unter Nicht-EU-Bürger*innen und staatenlosen Bewerber*innen ohne deutschen Hochschulabschluss verteilt: Sie werden nur nach der Durchschnittsnote ihrer Masterzugangsberechtigung zugelassen.
  • Spitzensportler*innen: 2% der Plätze werden an Bewerber*innen vergeben, die im öffentlichen Interesse förderungswürdig und aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind. Dazu zählen insbesondere Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten Kader (Olympiakader, Paralympicskader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 und 2) eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Ländern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportarten angehören.

Nachrückverfahren 

Wenn im Hauptverfahren nach oben genannten Quoten nicht alle Plätze besetzt wurden (bspw. weil Bewerber*innen den Platz nicht angenommen haben), kann ein Nachrückverfahren durchgeführt werden.

Wenn Sie am Nachrückverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie dies im Bewerbungsportal angeben.


Losverfahren

Wenn Nachrücker*innen ihre Zulassung nicht annehmen und immer noch Plätze verfügbar sind, werden sie schließlich per Los an Bewerber*innen vergeben, die rechtzeitig vor Semesterbeginn einen Losantrag gestellt haben.