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Publikationsfonds

Die Publikationsförderung für Bücher wird ab dem 15.04.2026 wieder aufgenommen.

Aufgrund von Verpflichtungen gegenüber der DFG im Rahmen der Förderlinie „Open-Access-Publikationskosten“ und der angespannten Haushaltslage ist eine gestaffelte Mittelbewilligung nötig.

Bei der Mittelvergabe werden Publikationen aus DFG-geförderten Projekten vorrangig berücksichtigt. Weitere Anträge können abhängig vom verbleibenden Budget ebenfalls gefördert werden. Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge finden weiterhin in der Reihenfolge des Eingangs statt.

Wir bitten um Verständnis, dass infolge begrenzter Mittel dieses Jahr voraussichtlich nicht alle Anträge berücksichtigt werden können. Der Publikationsfonds für Bücher wird geschlossen, sobald die verfügbaren Mittel verbraucht sind. Darüber werden wir Sie bei Bedarf auf dieser Seite informieren.

Die Förderung ermöglicht die Ko-Finanzierung von Publikationskosten (Book Processing Charges, BPCs) für bislang unveröffentlichte Open-Access-Monografien und -Sammelbände.

Die Förderung wurde aus Haushaltsmitteln der Freien Universität Berlin eingerichtet und wird von der Universitätsbibliothek verwaltet. Publikationen aus DFG-Projekten werden seit 2023 vornehmlich über Fördermittel aus dem DFG-Programm "Open-Access-Publikationskosten" finanziert. Die Entscheidung über eine Förderung obliegt in Einzelfällen der Universitätsbibliothek.

Die Publikationen müssen bei Veröffentlichung einen Hinweis auf die Förderung durch die Freie Universität Berlin enthalten: "Die Publikation wurde ermöglicht durch eine Ko-Finanzierung für Open-Access-Bücher der Freien Universität Berlin.".  

Antragsberechtigung
  • Es werden Publikationen finanziert, bei denen die Antragsteller*innen Angehörige der Freien Universität (gemäß § 43 Berliner Hochschulgesetz) und als Autor*in oder Herausgeber*in für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich sind.
  • Die FU-Affiliation der Autor*innen muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein.
  • Antragsstellende sollten sich bei ORCID registriert haben und über eine ORCID iD verfügen.
  • Gefördert werden Erstpublikationen, d.h. bislang unveröffentlichte Open-Access-Monographien und -Sammelbände.
  • Pro Person kann im Regelfall eine Open-Access-Monografie oder ein Sammelband pro Jahr gefördert werden.
 Förderumfang
    • Gefördert werden Open-Access-Publikationsgebühren bis zu einer Höhe von 5.000 EUR (inkl. MwSt.).
      • Rechnungen mit einer Rechnungssumme von maximal 5.000 EUR (inkl. MwSt.) können direkt von der Universitätsbibliothek an den Verlag gezahlt werden.
      • Rechnungen mit höheren Publikationsgebühren müssen zwingend aus Mitteln des Fachbereichs vorfinanziert werden. Anschließend erstattet die Universitätsbibliothek die Höchstsumme von 5.000 EUR an den Fachbereich. Eine Erstattung auf Privatkonten ist aus haushaltstechnischen Gründen leider nicht möglich.
  • Die Kombination der Förderung mit anderen Mitteln ist möglich.
  • Die Zusage der Förderung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Ist die Publikation nach Ablauf der Frist nicht erfolgt, muss ein neuer Antrag auf Förderung gestellt werden.
  • Zum Förderumfang zählen auch an der Freien Universität Berlin entstandene ausgezeichnete (summa cum laude)  Dissertationen. Gefördert wird bis zu einem Betrag von max. 2.500 EUR.
  • Nicht förderfähig sind: Druckkosten, Satzkosten, Zuschläge für Farbe, Umfang etc.
 Open Access
  • Alle Bestandteile des geförderten Werkes müssen ohne Kosten für Leser*innen unmittelbar mit Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit zugänglich sein.
  • Die Veröffentlichung muss mit einer Creative Commons-Lizenz versehen sein
    (bevorzugt Creative Commons Attribution CC BY).
  • Alle geförderten Monografien und Sammelbände werden im Refubium, dem institutionellen Repositorium der Freien Universität, dauerhaft archiviert und online zugänglich gemacht.
Verlage
  • Vor der Veröffentlichung muss die Publikation im Rahmen der jeweiligen Disziplin übliche vom Verlag organisierte Qualitätssicherungsprozesse, z. B. durch ein Herausgeber*innengremium oder durch Gutachter*innen, durchlaufen haben.
  • Die Förderung ist nur für Publikationen in Verlagen möglich, deren Kosten für Open-Access-Publikationen transparent kommuniziert werden. Der Anteil für die Open-Access-Kosten sollte separat ausgewiesen sein.
  • Der Verlag muss als Open-Access-Verlag gelistet sein, z.B. im Directory of Open Access Books (DOAB) oder als Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA).
Förderantrag stellen Beratungsangebot
  • Wir bieten Ihnen gern an, Ihren Verlagsvertrag im Vorfeld zu prüfen. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an edocs@ub.fu-berlin.de
Bitte beachten Sie: Die Kostenübernahme durch den Publikationsfonds ist für Zeitschriftenartikel bei Verlagen vorgesehen, mit denen die Universitätsbibliothek keine gesonderte Vereinbarung getroffen hat. Bitte informieren Sie sich deshalb auch über die Finanzierungsoptionen, die die Freie Universität Berlin mit Verlagen geschlossen hat.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Freie Universität Berlin hat die Kostenübernahme für Artikel an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  1. Publikationsgebühren können ausschließlich dann gezahlt werden, wenn sie die Höhe von maximal 2000,00 EUR zzgl. MwSt. pro Aufsatz nicht übersteigen. Das entspricht einem Rechnungsbetrag von max. 2380,00 EUR inkl.Steuern. Höhere Rechnungsbeträge können über den Open-Access-Publikationsfonds der FU nicht beglichen werden, auch nicht anteilig oder als gesplittete Rechnung.
  2. Pro Person können im Regelfall bis zu zwei Open-Access-Zeitschriftenaufsätze pro Jahr gefördert werden.
  3. Es werden nur Artikel finanziert, bei denen Angehörige der Freien Universität Berlin als "Submitting" oder "Corresponding Author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich sind.
  4. Für die Antragstellenden darf keine Möglichkeit bestehen, die Publikationskosten aus dazu vorgesehenen Drittmitteln zu begleichen (v.a. Publikationsmittel im Rahmen von DFG-, BMBF-, EU-Projekten oder anderweitig durch Dritte geförderte Vorhaben).
  5. Der Artikel muss in einer reinen Open-Access-Zeitschrift veröffentlicht werden, d.h. alle Artikel der Zeitschrift müssen ohne Subskriptionsgebühr vollständig und unmittelbar mit Erscheinen weltweit kosten­frei zugänglich sein. Der Artikel muss unter einer offenen Lizenz (zum Beispiel einer Creative Commons Lizenz - bevorzugt CC BY) veröffentlicht werden.
  6. Die Open-Access-Zeitschrift, in der publiziert wird, muss über fachlich geeignete, eindeutig dokumentierte Qualitätssicherungsstrategien (d.h. vor allem Begutachtungsprozesse wie Peer Review) verfügen.
  7. Antragstellende sollten sich bei ORCID registriert haben und über eine ORCID iD verfügen.

Nicht förderfahig sind

  1. Publikationen in Hybrid-Zeitschriften, d.h. Artikel, die in subskriptionspflichtigen Zeitschriften mit Paid-Open-Access-Optionen zugänglich gemacht werden.
  2. Beiträge in sogenannten Mirror Journals/Sister Journals, d.h. Open-Access-Ablegern von subskriptionspflichtigen Zeitschriften. Ausnahmen gelten für Publikationen bspw. im Rahmen der DEAL-Verträge mit Wiley und Springer Nature.
  3. Page Charges, Colour Charges und Submission Fees.

Geltungsbereich:
Die Förderbedingungen gelten ab 01. Januar 2023. Für den Publikationsfonds stehen begrenzte Mittel zur Verfügung. Bei einer absehbaren Ausschöpfung des Fonds können die Förderbedungen geändert werden. Sollte dies der Fall sein, finden Sie die entsprechenden Informationen auf dieser Seite. Die finale Entscheidung der Förderung liegt bei der Universitätsbibliothek.

Antragstellung

Bitte prüfen Sie, ob der Artikel in einer Open-Access-Zeitschrift publiziert wird, die die Voraussetzungen zur Kostenübernahme erfüllt. Sofern Ihre Publikation den Förderkriterien entspricht, verfahren Sie bitte folgendermaßen:

Sie haben Ihr Manuskript beim Verlag eingereicht.

Bitte füllen Sie dieses Webformular (Antrag auf Direktbezahlung) aus. Zusätzlich senden Sie zeitnah das Preisangebot des Verlags an die Redaktion Dokumentenserver der Universitätsbibliothek edocs@ub.fu-berlin.de

Bitte verweisen Sie in Ihrem Dokument auf die Förderung. Unser Vorschlag:
Gefördert aus Open-Access-Mitteln der Freien Universität Berlin. (für einen deutschsprachigen Artikel)
Supported by Open Access funds of Freie Universität Berlin.
(für englischsprachige Artikel)

Nachdem die Rechnung von uns beglichen worden ist, erhalten Sie von der Redaktion Dokumentenserver eine Nachricht. Der Artikel wird nach seinem Erscheinen zusätzlich über das institutionelle Repositorium 'Refubium' weltweit zur Verfügung gestellt.

Wir informieren Sie zeitnah, ob die Kosten für Ihren Artikel übernommen werden können. Sollten Sie noch Fragen haben, bitte kontaktieren Sie uns unter edocs@ub.fu-berlin.de.

Auf unserer FAQ-Seite finden Sie Hilfestellungen zu speziellen Fragen rund um das Antragsprozedere.