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Allgemeine Informationen

Die Hochschulschriftenstelle ist die zentrale Annahmestelle für Dissertationen, die entsprechend den Promotionsordnungen der Freien Universität als Archiv- und Tauschexemplare einzureichen sind.

Doktorand/innen sind verpflichtet, ihre Dissertationen in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 30.10.1997: "Grundsätze für die Veröffentlichung von Dissertationen") .
Grundlage für die Ablieferungspflicht der Doktorandin / des Doktoranden ist die jeweils maßgebliche Promotionsordnung in der zur Zeit des Beginns des Promotionsverfahrens geltenden Fassung. Abweichungen davon sind, soweit überhaupt zulässig, nur aufgrund eines Beschlusses des Fachbereichsrats möglich (s.a. Rechtsgrundlagen)

Die Hochschulschriftenstelle unterstützt Sie als Promovendin/Promovend dabei, sich mit der jeweils zutreffenden Regelung vertraut zu machen. Bitte sprechen Sie uns an!

Entsprechen Exemplarzahl und formale Gestaltungsanforderungen den Vorgaben, stellt Ihnen die Hochschulschriftenstelle eine Empfangsbestätigung aus, die Ihnen als Voraussetzung für die Aushändigung der Promotionsurkunde beim entsprechenden Fachbereich dient.