Ausleihbedingungen
Wer kann einen Bibliotheksausweis beantragen?
Für die Ausleihe benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. So erhalten Sie ihn:
Für Studierende und Promovierende ist die Campuscard zugleich Bibliotheksausweis. Sie können damit Medien ausleihen.
Um nach Literatur zu recherchieren, Medien zu bestellen und digitale Ressourcen zu nutzen, melden Sie sich in Primo mit Ihrem FU-Account an.
Mitarbeitende können sich im My.FU-Portal einen Bibliotheksausweis erstellen. Dies gilt nicht für Bibliotheksbeschäftigte.
Nach rund 30 Minuten können Sie sich in Primo anmelden. Ihr Ausweis ist einsatzbereit. Für die Ausleihe bringen Sie bitte bei Ihrem ersten Besuch einen Personalausweis und den Ausdruck des Bibliotheksausweises mit. Wir laminieren den Ausweis für Sie.
Studentische Mitarbeitende können zur Ausleihe ihre Campuscard nutzen. Dafür ist kein weiterer Schritt nötig.
Bibliotheksbeschäftigte erhalten bei persönlichem Erscheinen an der Leihstelle kostenfrei einen Bibliotheksausweis.
Bei Problemen helfen wir gerne - melden Sie sich vor Ort oder unter ausleihe@ub.fu-berlin.de.
Sie können die Universitätsbibliothek mit allen Standorten auch nutzen, wenn Sie nicht an der Freien Universität studieren oder arbeiten. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Berlin oder Brandenburg. Nach Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung erhalten Sie bei persönlichem Erscheinen in einer Bibliothek kostenfrei einen Bibliotheksausweis. Dieser berechtigt zur Nuztung der Printbestände – je nach Standort entweder vor Ort oder zur Ausleihe nach Hause.
Dies gilt auch für Charité-Angehörige sowie für Neben- und Gasthörer*innen der Freien Universität.
Jugendliche unter 18 Jahren erhalten in der Leihstelle einen Vordruck für die Beantragung eines kostenfreien Bibliotheksausweises, den die Erziehungsberechtigten unterschreiben müssen.
Gäste ohne Berliner oder Brandenburger Wohnsitz können einen zeitlich begrenzten Gastausweis beantragen. Er berechtigt zur Nutzung der digitalen Ressourcen und zum Lesen der Bestände - beides allerdings nur vor Ort an einem Standort der Universitätsbibliothek.
Institute, Behörden und Firmen beantragen einen Bibliotheksausweis bitte per Mail an ausleihe@ub.fu-berlin.de. Alle nötigen Unterlagen werden Ihnen zugesandt.
Wie funktioniert die Ausleihe?
Melden Sie sich in Primo an. Dort sehen Sie alle Ausleihinformationen auf einen Blick. So funktioniert es generell:
Selbstausleihe
Medien, die zur Selbstausleihe zur Verfügung stehen, können Sie in der jeweiligen Bibliothek unter der Signatur (also der Standortnummer) selbst im Regal finden. Diese können teilweise auch über Primo bestellt werden. Sie dürfen sie gerne ausleihen und mitnehmen.
Magazinbestellung
Ein großer Teil der gedruckten Medien aller Standorte wird in für Sie unzugänglichen Räumen – sogenannten geschlossenen Magazinen – aufbewahrt. Über Primo können Sie diese bestellen oder vorgemerken. Sie dürfen sie gerne abholen, leihen und mitnehmen.
Alle Ausleihinformationen sehen Sie nach Anmeldung im Bibliotheksportal Primo.Nutzung vor Ort
Bestimmte Medien – z. B. wertvolle alte Bücher oder gedruckte Zeitschriften – sind normalerweise nicht nach Hause ausleihbar. Sie können sie vor Ort in der jeweiligen Bibliothek lesen und Kopien oder Scans anfertigen. Zum Teil müssen diese Medien über Primo zur Nutzung in den Lesesaal bestellt werden.
Standortabhängig variiert die Leihfrist zwischen zwei und vier Wochen. Verlängerungen sind möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt.
Im Ihrem Bibliothekskonto sehen Sie die Leihfristen der einzelnen Medien. Vor Ablauf der Leihfrist erhalten Sie eine Erinnerungsmail.
Medien mit dem Status „Nutzung vor Ort“ sind nicht ausleihbar.
Für bestimmte Nutzendengruppen (z. B. Studierende und Mitarbeitende der Freien Universität) werden die Leihfristen automatisch verlängert. Außerdem können Sie Verlängerungen über Ihr Bibliothekskonto, telefonisch, per Mail oder persönlich in der Bibliothek vornehmen. Die Frist wird im Primo-Konto angezeigt.
Verlängerungen sind bis zu einer maximalen Dauer von sechs Monaten möglich – sofern die Medien nicht von anderen Nutzenden vorbestellt sind.
Sie können problemlos Medien in einer Bibliothek ausleihen und in einer anderen zurückgeben. Die Rückgabe von Ausleihen aus allen Standorten der Universitätsbibliothek ist also an allen Standorten möglich.
Fernleihen müssen in der Zentralbibliothek (Garystr. 39) zurückgegeben werden.
Wann entstehen Gebühren?
Die Nutzung der Bibliothek, das Arbeiten in unseren Räumen, die Ausleihe von Medien, jegliche Beratung und der Besuch von Schulungen sind für Sie kostenfrei.
Wenn Sie entliehene Medien nicht rechtzeitig zurückgeben, sie beschädigen oder verlieren, fallen Gebühren an. Auch für eine Fernleihbestellung wird eine Gebühr erhoben. Die Kosten im Detail:
Die Mahngebühren betragen je Band bzw. Medieneinheit
- für die 1. Mahnung 2 €
- für die 2. Mahnung 5 € zzgl. 2 € der ersten Mahnung = 7 €,
- für die 3. Mahnung 10 € zzgl. 7 € der ersten und zweiten Mahnung = 17 €.
Die Mahngebühren sind fällig mit der Erstellung der Mahnung.
Nach erfolgloser dritter Mahnung erhalten Sie einen Leistungsbescheid. Dieser kostet Sie 20 € zusätzlich.
Mahn- und Fernleihgebühren können entweder an den Kassenautomaten oder per Überweisung bezahlt werden.
Standorte der Kassenautomaten:
- Garystraße 39 (Zentralbibliothek, Leihstellenbereich 1. OG)
- Iltisstraße 1 (Studierendenverwaltung)
- Mensa FU II (Eingang Otto-von-Simson-Straße)
Überweisung von Mahn- und Fernleihgebühren:
Freie Universität Berlin
Deutsche Bank PGK AG
IBAN: DE67 1007 0848 0513 1289 00
Swift Code (BIC): DEUTDEDB110
Verwendungszweck: 011/58 + Matrikel- oder Bibliotheksausweisnummer - unbedingt erforderlich!
Für alle anderen Gebührenarten wie Bearbeitungsgebühren oder Fernleihbeschaffungskosten teilen wir Ihnen andere Verwendungszwecke mit.



