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Zahlen und Fakten zu Tierversuchen an der Freien Universität Berlin

Modelle wie dieses werden in der Lehre eingesetzt um die Versuchstierzahlen zu reduzieren.

Modelle wie dieses werden in der Lehre eingesetzt um die Versuchstierzahlen zu reduzieren.
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Nach dem Tierschutzgesetz sind alle zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführte Eingriffe oder Prozedere, die für die Tiere mit Schmerzen, Leiden oder Schäden einhergehen können, genehmigungspflichtige Tierversuche. Auch der Einsatz von Tieren für die Ausbildung von Studierenden am Tier, z.B. in der Veterinärmedizin, ist ein Tierversuch. Dies gilt auch dann, wenn Studierende oder Dozierende ihre eigenen Tiere beispielsweise für das Üben des Abhörens der Lunge oder des Herzens zur Verfügung stellen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, was ein Tierversuch ist, dann lesen Sie hier weiter.

Jedes an der Freien Universität Berlin geplante Tierversuchsvorhaben muss von der zuständigen Behörde (in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales) auf Genehmigungsfähigkeit geprüft werden. Dabei wird sie von einer unabhängigen beratenden Kommission (§15 TierSchG) unterstützt. Die Behörde genehmigt ausschließlich Versuche, deren wissenschaftlicher oder medizinischer Nutzen nach einer Abwägung gegenüber der Belastung der Versuchstiere ethisch vertretbar ist. Darüber hinaus werden nur dann Versuche mit Tieren genehmigt, wenn es für diese keine gleichwertigen tierfreien Alternativmethoden gibt. Bei der Planung, Beantragung und Durchführung von Tierversuchen überwachen die Tierschutzbeauftragten der Freien Universität Berlin die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben und unterstützen die Forschenden bei der aktiven Umsetzung des 3R-Prinzips. Mehr zur rechtlichen Einordnung von Tierversuchen und den Aufgaben der Tierschutzbeauftragten lesen Sie hier.

Anzahl und Arten der Versuchstiere

Anzahl der für das Jahr 2024 verwendeten Versuchstiere, aufgeschlüsselt nach Tierart; * Schafe 60, Hunde 57, Pferde 36, Kaninchen 35, Tauben 29, Ziegen 13, Ratten 7, Meerschweinchen 3

Anzahl der für das Jahr 2024 verwendeten Versuchstiere, aufgeschlüsselt nach Tierart; * Schafe 60, Hunde 57, Pferde 36, Kaninchen 35, Tauben 29, Ziegen 13, Ratten 7, Meerschweinchen 3
Bildquelle: Freie Universität Berlin

Die Abbildung zeigt die Anzahl der 2023 verwendeten Versuchstiere, aufgeschlüsselt nach Tierart: 2699 Mäuse, 1464 Hühner, 341 Schweine, 274 Rinder, 181 Mongolische Rennmäuse, 125 Zebrafinken, 83 Goldhamster und 293 Sonstige. Gesamt: 5459.

Anzahl der für das Jahr 2023 verwendeten Versuchstiere, aufgeschlüsselt nach Tierart; * Schafe 67, Tauben 59, Kaninchen 50, Hunde 45, Pferde 34, Ratten 16, Krallenfrösche 13, Ziegen 9
Bildquelle: Freie Universität Berlin

Die Abbildung zeigt die Anzahl der 2022 verwendeten Versuchstiere, aufgeschlüsselt nach Tierart: 2883 Hühner, 2572 Mäuse, 865 Pferde, 735 Rinder, 243 Schweine, 201 Goldhamster, 194 Zebrafinken, 185 Mongolische Rennmäuse und 218 Sonstige. Gesamt: 8096.

Anzahl der für das Jahr 2022 verwendeten Versuchstiere, aufgeschlüsselt nach Tierart; * Hunde 77, Schafe 48, Kaninchen 39, Tauben 25, Ratten 18, Krallenfrösche 8, Ziegen 3
Bildquelle: Freie Universität Berlin

Jedes Jahr wird bis Ende März die Anzahl der jeweils im Vorjahr für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere statistisch erfasst. Rechtliche Grundlage für diese Erfassung ist die Versuchstiermeldeverordnung. Die Zahlen werden in den dafür vorgesehen Tabellen erfasst und an die in den jeweiligen Bundesländern zuständige Behörden (in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales) versendet. Diese leiten die Zahlen nach Prüfung an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weiter. Das BfR führt die Daten aus allen Bundesländern zusammen und berichtet gemäß EU-rechtlicher Vorgaben an die Europäische Kommission (Artikel 54 Abs. 2 der Richtlinie 2010/63/EU). Neben der Anzahl der Tiere werden unter anderem auch die Tierart, der Versuchszweck und der Belastungsgrad erfasst. Weitere Informationen dazu können Sie auf der Internetseite des BfRs finden. Die aktuellen Versuchstierzahlen für Deutschland finden Sie hier. Empfehlenswert ist der "Kompass Tierversuche" der Initiative „Tierversuche verstehen“, der eine Navigationshilfe für die Vielzahl von Daten zu Tierversuchen ist.

Genaueren Aufschluss über den Umfang der für wissenschaftliche Zwecke eingesetzten Tiere (Tiere die in Versuchen verwendet wurden, sowie für die Organ- und Gewebeentnahme nach §4 TierSchG getötet wurden) an der Freien Universität Berlin gibt die folgende Statistik. An der Freien Universität werden an dem Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie und dem Fachbereich Veterinärmedizin Tierversuche durchgeführt.

Im Jahr 2024 waren Rinder die am häufigsten verwendete Tierart, gefolgt von Mäusen, Hühnern und Schweinen, während 2023 hingegen Mäuse und 2022 Hühner die größte Gruppe der verwendeten Tiere bildeten.

An Mäusen werden vor allem die Funktionsmechanismen bestimmter Krankheiten (z.B. SARS-CoV-2, allergische, neurologische oder infektiöse Erkrankungen) erforscht, um diese besser verstehen und behandeln zu können. An Hühnern und Schweinen wird u.a. die Zusammensetzung von optimal verwertbarem Futter, sowie von neuen Futtermittelzusatzstoffen untersucht, um beispielsweise in der Landwirtschaft bei diesen Tierarten Durchfallerkrankungen vorzubeugen und damit gleichzeitig die Nutzung von Antibiotika zu reduzieren. Dies dient somit nicht nur dem Tierwohl, sondern auch der Gesundheit von Mensch und Tier (One Health, Tierwohl). Bei Rindern finden z.B. Untersuchungen zur Vorbeugung von Eutererkrankungen und zu neuen Therapiemethoden statt. Bei Pferden finden vor allem Verhaltensuntersuchungen oder Untersuchungen neuer Therapieansätze, z.B. für die Behandlung von equinem Asthma statt.

Viele der Tiere, die an der Freien Universität Berlin in Tierversuchen eingesetzt wurden, leben im Anschluss ohne Beeinträchtigung des Wohlbefindens nach erfolgreicher Vermittlung bei privaten Besitzern oder auf landwirtschaftlichen Betrieben weiter.

Manche Versuchstiere - vor allem landwirtschaftliche Nutztiere, aber auch Pferde und Hunde - werden wiederholt in Versuchen eingesetzt, z.B. für die Lehre um die rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie und den 3R-Prinzip zu erfüllen. Voraussetzung dafür ist, dass die Tiere nach tierärztlicher Abschlussuntersuchung gesund sind, deren Wohlbefinden nicht beeinträchtigt ist und die vorhergehenden Versuche für die Tiere nicht mehr als mittel belastend waren. Im Jahr 2024 wurden 248 Tiere, 2023 wurden 805 Tiere und im Jahr 2022 wurden 295 Tiere mehrfach eingesetzt.

Prozentuale Verteilung der für das Jahr 2024 verwendeten Versuchstiere, aufgeschlüsselt nach Tierart

Prozentuale Verteilung der für das Jahr 2024 verwendeten Versuchstiere, aufgeschlüsselt nach Tierart
Bildquelle: Freie Universität Berlin

Die Abbildung zeigt die prozentuale Verteilung der 2023 verwendeten Versuchstiere, aufgeschlüsselt nach Tierart: 50% Mäuse, 27% Hühner, 6% Schweine, 5% Rinder, 5% Sonstige, 3% Mongolische Rennmäuse, 2% Zebrafinken und 2% Goldhamster.

Prozentuale Verteilung der für das Jahr 2023 verwendeten Versuchstiere, aufgeschlüsselt nach Tierart
Bildquelle: Freie Universität Berlin

Die Abbildung zeigt die prozentuale Verteilung der 2022 verwendeten Versuchstiere, aufgeschlüsselt nach Tierart:  36% Hühner, 32% Mäuse, 11% Pferde, 9% Rinder, 3% Schweine, 3% Sonstige, 2% Mongolische Rennmäuse, 2% Zebrafinken und 2% Goldhamster.

Prozentuale Verteilung der für das Jahr 2022 verwendeten Versuchstiere, aufgeschlüsselt nach Tierart
Bildquelle: Freie Universität Berlin

Für welche Zwecke wurden Tierversuche durchgeführt

Von den verwendeten Versuchstieren wurden im Jahr 2024 91 Prozent, 2023 57 Prozent und im Jahr 2022 71 Prozent für die Forschung eingesetzt. Ein Großteil dieser Tiere wurde für die Grundlagenforschung eingesetzt, die dabei hilft, physiologische Grundlagen, Krankheitsmechanismen oder Immunantworten zu verstehen. Weiterhin wurden Tiere für die angewandte Forschung – der Forschung am Tier für das Tier – und die translationale Forschung - der Forschung am Tier für den Menschen bzw. andere Tierarten - verwendet. 3 Prozent der im Jahr 2024, 36 Prozent der im Jahr 2023 und 25 Prozent der im Jahr 2022 gemeldeten Tiere wurden für gesetzlich vorgeschriebene Versuche – z.B. zur Unbedenklichkeitsprüfung von Futtermittelzusatzstoffen, im Rahmen der Medikamentenentwicklung in klinischen Studien oder für Untersuchungen zur Umwidmung bereits zugelassener Medikamente für andere Zwecke – eingesetzt. Die Anzahl der für die Hochschulausbildung eingesetzten Tiere variiert zwischen 3 und 10 Prozent.

Verteilung der Verwendungszwecke der Tierversuche im Jahr 2024, 2023 und 2022

Verteilung der Verwendungszwecke der Tierversuche im Jahr 2024, 2023 und 2022
Bildquelle: Freie Universität Berlin

In der Lehre eingesetzte Tiere im Jahr 2024

In der Lehre eingesetzte Tiere im Jahr 2024
Bildquelle: Freie Universität Berlin/Canva

Die Abbildung zeigt die 2023 in der Lehre eingesetzten Tiere: 59 Tauben, 45 Rinder, 33 Mäuse, 33 Hühner, 32 Hunde, 24 Pferde, 21 Schweine, 19 Schafe, 16 Ratten und 9 Ziegen.

In der Lehre eingesetzte Tiere im Jahr 2023 an der Freien Universität Berlin
Bildquelle: Freie Universität Berlin/Canva

Die Abbildung zeigt die 2022 in der Lehre eingesetzten Tiere: 43 Hunde, 36 Rinder, 36 Mäuse, 35 Schweine, 26 Hühner, 25 Tauben, 18 Ratten, 20 Pferde, 13 Schafe und 3 Ziegen.

In der Lehre eingesetzte Tiere im Jahr 2022 an der Freien Universität Berlin
Bildquelle: Freie Universität Berlin/Canva

An der Freien Universität Berlin werden vor allem Veterinärmediziner*innen am Tier ausgebildet. Dies ist durch die „Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten“ (TAppV) gesetzlich vorgeschrieben. Es muss sichergestellt werden, dass die frisch approbierten Tiermediziner*innen ausreichend „Ersttagskompetenzen“ (engl. First Day Competences) besitzen, um selbstständig Tiere untersuchen und behandeln zu können. Durch die gute Ausbildung wird das Wohlbefinden der zukünftigen Patiententiere verbessert und stellt somit angewandten Tierschutz dar. Auch Personen, die Tierversuche durchführen, müssen gemäß EU-Richtlinie 2010/63, Tierschutzgesetz und Tierschutz-Versuchstierverordnung eine gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde vorweisen. Auch diese wird an der Freien Universität Berlin vermittelt.

Bevor die Lernenden mit einem Versuchstier umgehen dürfen, üben sie die entsprechenden Techniken und Handgriffe an Modellen. Dadurch kann sowohl die Anzahl der Tiere, als auch der Stress für die Tiere und für die Lernenden im Sinne einer Kultur der Fürsorge, die an der Freien Universität gepflegt wird, reduziert werden. Diese tierfreien Lern- und Lehrmethoden werden durch das 2016 am Fachbereich Veterinärmedizin initiierte Veterinary Skills Net sichergestellt, um die 3R und den Tierschutz in der Lehre zu verankern. Der Einsatz lebender Tiere ist trotz Einsatz von Modellen weiterhin unverzichtbar, um den Lerneffekt sicherzustellen und die Lernenden ausreichend auf die Praxis vorzubereiten.

Belastungseinstufung der Tiere in Tierversuchen

Je nach Schwere der mit einem Tierversuch einhergehenden Belastungen werden Tierversuche im Rahmen einer Belastungseinstufung in vier Kategorien eingeteilt: keine Wiederherstellung der Lebensfunktion sowie eine geringe, mittlere oder schwere Belastung. Eine Blutabnahme oder die Anbringung von EEG-Elektroden (Elektroenzephalographie-Elektroden zur Erfassung von elektrischen Strömen des Gehirns) stellen eine geringe Belastung für das Tier dar. Als mittlere Belastung werden z.B. chirurgische Eingriffe unter Vollnarkose mit angemessener Schmerzmedikation eingestuft. Auch das Einfangen und Markieren von Wildtieren wird als mittlere Belastung eingestuft. Versuche bei denen zu erwarten ist, dass sie bei den Tieren starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste bzw. eine schwere Beeinträchtigung des Wohlergehens oder des Allgemeinzustands verursachen können, werden als schwere Belastung eingestuft (z.B. akut verlaufende Infektionen). Diese Versuche unterliegen besonders strikten Vorgaben. Tierversuche, bei denen die Eingriffe oder Behandlungen ausschließlich unter Vollnarkose durchgeführt werden, aus der die Tiere nicht mehr erwachen, werden in der Statistik unter „Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ erfasst. Unter der „Tötung zu wissenschaftlichen Zwecken nach § 4 TierSchG“ versteht man die Tötung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken mit der schonendsten Methode, ohne dass zuvor Eingriffe oder Behandlungen durchgeführt wurden. Nach der Tötung werden Gewebe und Organe z.B. für biochemische oder histologische Untersuchungen oder zur Verwendung in und Entwicklung von Ersatzmethoden (z.B. zur Untersuchung der Darmfunktion oder zum Anlegen von Zellkulturen) entnommen.

Die Abbildung zeigt die Verteilung der Belastungsgrade 2023/2022: Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion 2%/0,5%, Tötung zur Gewebe- und Organentnahme 20%/14,5%, Geringe Belastung 71%/72,8%, Mittlere Belastung 7%/12,1%, Schwere Belastung 0%/0,1%.

Verteilung der Belastungsgrade im Jahr 2024, 2023 und 2022
Bildquelle: Freie Universität Berlin

72 Prozent der in 2024 durch die Freie Universität Berlin gemeldeten Versuchstiere waren einer maximal geringen, 5 Prozent einer mittleren Belastung und 1 Prozent der Tiere einer schweren Belastung ausgesetzt. Es wurden keine Tiere unter ,,keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ gemeldet. 22 Prozent der Tiere wurden zu wissenschaftlichen Zwecken getötet.

71 Prozent der in 2023 durch die Freie Universität Berlin gemeldeten Versuchstiere waren einer maximal geringen, 7 Prozent einer mittleren Belastung und keine Tiere einer schweren Belastung ausgesetzt. 2 Prozent der Tiere wurden unter ,,keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ gemeldet. 20 Prozent der Tiere wurden zu wissenschaftlichen Zwecken getötet.

73 Prozent der in 2022 gemeldeten Versuchstiere waren einer maximal geringen, 12 Prozent einer mittleren Belastung und 0,1 Prozent der Tiere einer schweren Belastung ausgesetzt. 0,5 Prozent der Tiere wurden unter ,,keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“ (d.h. in Vollnarkose aus welcher die Tiere nicht mehr erwachten) gemeldet. 14,5 Prozent der Tiere wurden zu wissenschaftlichen Zwecken getötet.

Versuchstierzahlen der letzten Jahre

Die Zahl der eingesetzten Versuchstiere an der FU Berlin ist kontinuierlich gesunken und die Tiere sind einer überwiegend geringen Belastung ausgesetzt, daraus kann gefolgert werden das 3R Prinzip wird umgesetzt.

Anzahl der jährlich gemeldeten Versuchstiere der Freie Universität Berlin in den Meldejahren 2021 bis 2024

Anzahl der jährlich gemeldeten Versuchstiere der Freie Universität Berlin in den Meldejahren 2021 bis 2024
Bildquelle: Freie Universität Berlin