Tierschutz-Richtlinie der Freien Universität Berlin
Richtlinie und Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Tierschutzgesetzes an der Freien Universität Berlin
Die Tierschutz-Richtlinie dient der Konkretisierung der geltenden Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Tierschutzes.
Bildquelle: Bernd Wannenmacher
Präambel
In dem Bewusstsein, dass der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist und das letztendliche Ziel der EU-Richtlinie 2010/63/EU und der neugefassten Tierschutzrechtsvorschriften der vollständige Ersatz von Tierversuchen ist, gilt es konsequent darauf hinzuwirken, dass Tierversuche soweit als möglich ersetzt bzw. reduziert werden. Ist ein Ersatz nicht möglich, sollen sie so schonend wie möglich durchgeführt werden und dem Tierschutz muss in vollem Umfang Rechnung getragen werden. Dies ist auch die Voraussetzung für exzellente Qualität der tierexperimentellen Forschung. Zur Umsetzung des Tierschutzgesetzes an der Freien Universität Berlin erlässt das Präsidium der Freien Universität Berlin am 21.12.2015 folgende Richtlinie und Ausführungsbestimmungen:

