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Leitbild der Freien Universität Berlin zum Umgang mit Tieren

Forschung und Lehre in Verantwortung für Mensch und Tier

Die Freie Universität Berlin ist bestrebt, Tierversuche soweit möglich durch andere experimentelle Ansätze und Verfahren zu ersetzen.

Die Freie Universität Berlin ist bestrebt, Tierversuche soweit möglich durch andere experimentelle Ansätze und Verfahren zu ersetzen.
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Verantwortung für das Tierwohl und gelebte Culture of Care

An der Freien Universität Berlin wird dem Wert von Tieren als fühlende Mitgeschöpfe Rechnung getragen. Unerlässliche Tierversuche werden an der Freien Universität Berlin durch vorbildliche Tierhaltung, qualifiziertes Personal, sachgerechte Aus- und Fortbildung sowie kontinuierliche Weiterbildung der beteiligten Personen, sorgfältige Versuchsplanung und Nutzung aller Möglichkeiten zur Verbesserung des Tierwohls entsprechend der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse so schonend wie möglich durchgeführt. Neben diesem hohen Maß an persönlicher Verantwortung aller Beteiligten verpflichtet sich die Freie Universität Berlin zur Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit.

Exzellente biomedizinische Forschung und Lehre als gesellschaftliches Anliegen

Gesundheit ist ein hohes Gut. Die Freie Universität Berlin mit ihren starken veterinärmedizinischen und naturwissenschaftlichen Einrichtungen ist dem gesellschaftlichen Auftrag verpflichtet, herausragende Forschung und Lehre für Mensch und Tier zu leisten, damit Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel nicht nur zweckdienlich, sondern auch sicher in der Anwendung für Mensch und Tier sind. Da es sich aus ethischen Gründen verbietet, Wirksamkeit und Risiken neuer Arzneimittel direkt am Menschen zu testen, ist es derzeit noch in vielen Fällen unerlässlich, an Tieren zu forschen. Gleiches gilt für die Forschung am Tier für das Tier.

Beschränkung von Tierversuchen auf ein Minimum (das 3R-Prinzip)

Nach dem Deutschen Tierschutzgesetz werden zu wissenschaftlichen Zwecken und im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung durchgeführte Eingriffe oder Prozedere, die für die Tiere mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sein können, als Tierversuche bezeichnet.

Im Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetz und der EU-Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren sowie ausgehend von ethischen Überlegungen verpflichtet sich die Freie Universität Berlin, Tierversuche auf ein unerlässliches Minimum zu beschränken und aussagekräftige Alternativmethoden zu entwickeln und zu implementieren.

Die Freie Universität Berlin verfährt in Forschung und Lehre ausnahmslos im Sinne des sogenannten 3R-Prinzips – Replace, Reduce, Refine:

  • Sie ist bestrebt, Tierversuche soweit möglich durch andere experimentelle Ansätze und Verfahren zu ersetzen (Replacement/Vermeidung).
  • Sie verpflichtet sich, alles zu unternehmen, um mit der geringstmöglichen notwendigen Zahl an Versuchstieren ein Maximum an Erkenntnisgewinn zu erzielen (Reduction/Verringerung).
  • Sie verpflichtet sich, das Wohl der Tiere bei Zucht und Haltung ständig zu verbessern und bei der Versuchsdurchführung durch Methodenoptimierung/ Enrichment/ Trainings usw. die Belastung der Tiere auf ein unerlässliches Minimum zu reduzieren (Refinement/Verfeinerung).