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Fragen rund ums Praxissemester

Für folgende Tätigkeiten sind Sie im Durchschnitt 12 Zeitstunden/16 Unterrichtsstunden pro Woche an mindestens 2-4 Tagen wöchentlich an Ihrer Praktikumsschule: 

  • Unterrichtsstunden hospitieren - Hinsichtlich der Unterrichtshospitationen empfehlen wir Ihnen, pro Fach insgesamt 20 Unterrichtsstunden im Praktikumszeitraum einzuplanen.
  • 32 Stunden angeleiteten Unterricht planen, durchführen und reflektieren - Im Lehramt an ISS/Gymnasien unterrichten Sie jeweils 16 Unterrichtsstunden pro Fach, im Lehramt an Grundschulen je 10 Unterrichtsstunden in den Fächern 1 und 2, 12 Unterrichtsstunden in Fach 3.
  • eigene angeleitete Unterrichtsstunden mit Mentor*innen vor- und nachbesprechen - Wir empfehlen hier, mindestens die Hälfte Ihres angeleiteten Unterrichts mit der Mentorin bzw. dem Mentor zu besprechen und auf die Vorbesprechung zu fokussieren.
  • Unterricht und Hospitationen vor- und nachbereiten - Diese Vorbereitung findet nur zu kleinen Anteilen an der Praktikumsschule statt, z.B. Anfertigen von Kopien, Vorbereitung des Unterrichtsraumes oder Kurzabsprachen mit Mentor*innen. Die Konzeption und Reflexion der Unterrichts- und Hospitationstätigkeit findet in der Regel an anderen Lernorten, wie Universität, Bibliothek oder zu Hause statt.
  • Schulpraktische Tätigkeiten DaZ/Sprachbildung als Bestandteil des Fachunterrichts oder eines allgemeinen Schulkonzeptes kennenlernen
  • Schulpraktische Tätigkeiten EWi (Lernforschungsprojekt) durchführen - Das Lernforschungsprojekt stimmen Sie thematisch mit der Schule ab. Die betreuenden Lehrkräfte der Schule unterstützen Sie bei der praktischen Durchführung. Die inhaltliche Ausgestaltung begleiten die Dozierenden der Erziehungswissenschaft an der Universität.
  • an Schulkultur teilnehmen und sich aktiv an ihr beteiligen, z.B. durch Teilnahme an internen Gremiensitzungen, Elternabenden, Exkursionen u.a.

Die konkreten Tätigkeiten an Ihrer Praktikumsschule planen Sie zusammen mit Ihren Mentor*innen sowie ggf. mit Ihren Dozierenden und dokumentieren sie im Praktikumsplan (s. Formulare im Praxissemester). Falls von Ihren Fachdidaktiken keine weiteren fachbezogenen Empfehlungen zu den Präsenzstunden und deren Aufteilung gegeben werden, können Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Vorgaben und Empfehlungen bei der Aufteilung der Präsenzstunden in Absprache mit Ihren Dozierenden sowie Ihren Mentor*innen individuelle Schwerpunkte setzen.

1. Ich bin im Wintersemester dauerhaft für den Master of Education zugelassen.

Studierende im ersten Fachssemester im Master of Education werden automatisch für das Praxissemester im dritten Fachsemester berücksichtigt.

2. Ich bin erst im Sommersemester dauerhaft für den Master of Education zugelassen.

Studierende, die zum zweiten Fachsemester im Sommersemester in den Master of Education einsteigen, können regulär am Praxissemester teilnehmen. Hierfür ist nach erfolgter Zulassung eine zeitnahe Immatrikulation erforderlich, damit noch eine Teilnahme am Platzauswahlverfahren möglich ist. Ansonsten können keine Prioritäten für Praktikumsschulen angegeben werden. Darüber hinaus müssen im Sommersemester die Vorbereitungsseminare in den jeweiligen Fachdidaktiken besucht und erfolgreich absolviert werden.

3. Ich bin im Sommersemester noch nicht oder nicht mehr im Master of Education zugelassen.

Sollte auf Sie zutreffen, dass Sie sich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch oder wieder im Bachelorstudium befinden, aber alle oder annähernd alle Leistungen im Bachelor bereits erbracht haben, lassen Sie sich dazu bitte rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist ggf. vom Praktikumsbüro beraten. Hier entscheidet der Prüfungsausschuss, ob Sie am Praxissemester teilnehmen können. Bitte sehen Sie sich die Teilnahmevoraussetzungen/Antragsverfahren für das Lehramt an Grundschulen bzw. für das Lehramt an ISS/Gymnasien an. Folgende Schritte sind hierzu erforderlich, bitte beachten Sie die einzelnen Fristen hierzu:

  • Fristgerechte Platzbedarfsmeldung (gilt nur für Studierende, die im Wintersemester noch nicht im Master zugelassen waren)
  • Fristgerechte Anmeldung im Praxissemester-Portal
  • Fristgerechte Antragstellung auf Zulassung zum Praxissemester an Grundschulen bzw. an ISS/GYM mit anschließender Genehmigung durch den Prüfungsausschuss per Mail ans Praktikumsbüro - bitte beachten Sie, dass der Antrag unterschrieben sein muss und ein Nachweis über den Abschluss bzw. über die Teilnahmemöglichkeit zu allen Lehrveranstaltungen (GS bzw. U-Master und ISS/Gymnasien) der entsprechenden fachdidaktischen bzw. sonderpädagogischen Mastermodule notwendig ist.

Der Prüfungsausschuss entscheidet bei fristgerechter Antragstellung über Ihren Antrag. Über die Entscheidung informiert Sie das Praktikumsbüro schriftlich per Mail.

Sollte Ihr Antrag auf Zulassung vom Prüfungsausschuss abgelehnt werden, so wird Ihr Status im Praxissemester-Portal entsprechend geändert und es erfolgt keine Zuteilung eines Praktikumsplatzes. Bei Genehmigung haben Sie im regulären Zeitraum Gelegenheit, am Platzauswahlverfahren für die Praktikumsplätze im Praxissemester-Portal teilzunehmen. Hier können Sie Ihre gewünschten Praktikumsschulen priorisieren. 

Achtung: Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Priorisierungen bei der Platzverteilung jedoch nur nachrangig berücksichtigt werden können, da die vorhandenen Plätze zunächst an die Studierenden mit einem Platzanspruch (Masterstudierende) verteilt werden.

Vor dem Praxissemester ist eine endgültige Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen notwendig. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen fristgerecht beim Praktikumsbüro ein:

  • Nachweis über den Bachelorabschluss (Abschlussbescheinigung bzw. Zeugnis oder Mitteilung per Mail ans Praktikumsbüro, dass alle Leistungen im CM eingetragen wurden)
  • Nachweis über die Bewerbung für den Master of Education an der Freien Universität (Nennung der Bewerbungsnummer)
  • Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der erforderlichen Module im Lehramt an Grundschulen bzw. U-Master bzw. im Lehramt an ISS/Gymnasien - Der Prüfungsausschuss empfiehlt, dass die Module Lernförderung und Lernmotivation und Pädagogische Diagnostik bis zum Ende des SoSe erfolgreich absolviert wurden.

Sollten diese Unterlagen nicht fristgerecht beim Praktikumsbüro eingereicht werden, wird die Praktikumsplatzzuweisung zurückgezogen und eine Teilnahme am Praktikum ist nicht möglich.

Bitte nehmen Sie unbedingt eine Beratung im Praktikumsbüro wahr, um ein passendes Teilzeitmodell abzustimmen. Die Praxissemesteranteile werden in zwei aufeinanderfolgenden Wintersemestern an der gleichen Schule absolviert. Ein Praktikum im Sommersemester ist nicht möglich.

In der Regel werden bei einem Teilzeit-Praxissemester die Fächer bzw. Praktikumsteile/Seminare gleichmäßig aufgeteilt (Beispiel an der GrundschuleBeispiel in ISS/Gymnasium). Den zweiten Teil des Praktikums setzen Sie i. d. R. bei der ursprünglichen Praktikumsschule fort. Dies gilt nur, wenn die Praktika an zwei aufeinanderfolgenden Wintersemester durchgeführt werden. Wenn Sie das Praxissemester nicht in zwei aufeinander folgenden Wintersemestern absolvieren, wird Ihnen für den zweiten Teil eine neue Schule zugewiesen.

Die Präsenzzeit in der Schule orientiert sich am Workload der Schulpraktika und dem vereinbarten Teilzeitmodell. Sie sind an mindestens zwei Tagen in der Woche jeweils durchschnittlich vier Stunden an Ihrer Praktikumsschule. Die Präsenzzeit für das Lernforschungsprojekt ergibt sich aus der Themenstellung und muss in der Vereinbarung nicht festgeschrieben werden. Werden die Fachpraktika aller Fächer in einem Teilzeitsemester absolviert, sollen drei Tage pro Woche nicht unterschritten werden. In diesem Fall richtet sich die Präsenzzeit für das LFP im jeweils anderen Semester nach dem dafür erforderlichen Bedarf.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen beim Praktikumsbüro so früh wie möglich ein:

Teilzeitmeldung für das Lehramt an Grundschulen: 

Wenn Sie mindestens eines der Kriterien (Studierende mit Kindern unter 12 Jahren, Schwangere, Studierende mit Pflegeaufgaben, chronischer Erkrankung und Behinderung) für einen Antrag auf Nachteilsausgleich laut RSPO § 11 erfüllen, können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich für die Vergabe der Praktikumsplätze (Masterstudierende | Bachelorstudierende) stellen. Auch Bachelorstudierende können ggf. einen Antrag stellen, werden allerdings bei der Platzverteilung nach den Master-Studierenden berücksichtigt. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anträge auf Nachteilsausgleich.

Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung eine Ausschlussfrist gilt. Dies bedeutet, dass über Anträge, die nach diesem Termin eingehen, nur dann noch entschieden wird, wenn der Grund auch erst nach diesem Termin eingetreten ist (z. B. Adoption, plötzlich schwere Erkrankung, Übernahme einer Pflege, Feststellung einer Schwangerschaft). Studierende, die fristgerecht diesen Antrag einreichen, können im Rahmen der Anmeldung zum Praxissemester im Praxissemster-Portal einen Wunschbezirk sowie einen Alternivbezirk angeben. 

Bei positiver Entscheidung durch den Prüfungsausschuss wird bei der Platzvergabe die Platzwahl von Masterstudierenden prioritär berücksichtigt. Bitte lassen Sie sich ggf. im Praktikumsbüro beraten.

Tätigkeiten an Schulen bzw. schulischen Einrichtungen, die vor oder während des Praxissemesters ausgeübt wurden, werden in der Regel insbesondere nicht auf Unterrichtshospitationen sowie angeleiteten Unterricht angerechnet.

In Ausnahmefällen gilt für Kompetenzen, die durch außeruniversitäre Schul- und Unterrichtstätigkeiten erworben wurden, dass sie auf das Praxissemester angerechnet werden können, wenn folgende Kriterien in Einheit, also vollständig erfüllt sind: Die Tätigkeit wurde nachweislich angeleitet und theoriegeleitet reflektiert und entsprach in Inhalt und Niveau den zu erwerbenden Kompetenzen/Qualifikationszielen gemäß der Studien- und Prüfungsordnung.

  1. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall zunächst an die zuständigen Anrechnungsbeauftragten der Fachdidaktiken Ihrer Studienfächer für ISS/Gym., im Grundschulbereich oder für das Lernforschungsprojekt (EWI: Herr Dr. Martin Schmidt; DaZ: Frau Prof. Dr. Diana Maak) und holen Sie sich auf den entsprechenden Anrechnungsformularen für das Lehramt an Grundschulen bzw. an ISS/Gymnasien fristgerecht eine Anrechnungsempfehlung ein.
  2. Bitte reichen Sie die Anrechnungsunterlagen vollständig (Anrechnungsformular mit Anrechnungsempfehlung der Anrechnungsbeauftragten, inkl. aller Nachweise für die Anrechnungsbeauftragten) und fristgerecht beim Praktikumsbüro ein. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Ausschlussfrist handelt. Das bedeutet, dass Anträge für die Anrechnung von schulpraktischen Anteilen nach der Frist nicht mehr berücksichtigt werden. 
  3. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie vom Praktikumsbüro eine entsprechende Bestätigung zur Vorlage bei der Schule sowie bei den Dozierenden über die nun noch zu erbringenden Praktikumsanteile.

Weitere Hinweise: 

  • Die Anrechnungsformulare werden grundsätzlich von den Anrechnungsbeauftragten ausgefüllt. Einzig das Formular für die Beantragung von "Weiteren (außerunterrichtlichen) Präsenzzeiten" ist vom Antragstellenden selbst auszufüllen und ohne die Anrechnungsempfehlung eines Anrechnungsbeauftragten mit dem Antrag auf Anrechnung (inkl. sämtlicher Nachweise) fristgerecht beim Praktikumsbüro einzureichen.
  • Hospitationen werden ausschließlich dann angerechnet, wenn tatsächlich hospitiert worden ist
  • Eine Anrechnung der gesamten Stunden kann nur erfolgen, wenn der*die Antragstellende die Unterrichts- und Hospitationsstunden in einem Fach im Rahmen eines universitären Praktikums erbracht hat.

Eintragungen in Campus Management zu Anrechnungen für die Module des Praxissemesters werden i. d. R. in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters vorgenommen.