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Masterstudiengang für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien mit dem Profil Quereinstieg (Q-Master)

Studiengangsbestandteile im Q-Master

Studiengangsbestandteile im Q-Master

Dieser Studiengang richtet sich an Lehramtsinteressierte, die nicht einen Kombibachelor mit Lehramtsoption oder ein Äquivalent als spezifische Voraussetzungen für den Master of Education erfüllen. Der Q-Master umfasst 120 Leistungspunkte (LP) und ist ein Präsenzstudiengang. Das Studium gliedert sich in folgende Bestandteile:

  • Fachwissenschaften im Fach 2 mit 35 LP,
  • Fachdidaktik im Fach 1 und Fach 2 mit je 22 LP,
  • Erziehungswissenschaften mit 18 LP,
  • Deutsch als Zweitsprache/Sprachbildung mit 8 LP
  • sowie die Masterarbeit in Fach 2 mit 15 LP.

Der Q-Master baut auf die mitgebrachten fachwissenschaftlichen Kenntnisse in Fach 2 auf. Es werden außerdem grundlegende und vertiefte Kompetenzen in der Fachdidaktik erworben und durch Module der Erziehungswissenschaft und Sprachbildung ergänzt. Im Praxissemester hospitieren Sie, planen Unterricht und führen ihn angeleitet durch. Die Studierenden verpflichten sich am Anfang des Studiums zu einem Beratungsgespräch, bei dem die Qualifizierungsbedürfnisse besprochen und ein indidividueller Studienverlaufsplan erstellt wird.

Ab dem Wintersemester 2026/27: Flex-Master mit dualer Option

Ab dem Wintersemester 2026/27 können Studierende im sog. Flex-Master entscheiden, ob sie ihn in einer kompakten oder einer dualen Option studieren wollen. In beiden Optionen werden die gleichen Module in unterschiedlicher zeitlicher Abfolge besucht. Je nach vereinbarter Anzahl von Unterrichtsstunden pro Woche empfehlen wir in der dualen Option unterschiedliche Studienverläufe und ggf. ein Teilzeit-Studium.

Studierende, die ihren Master bereits vor dem Wintersemester 2026/27 begonnen haben, studieren die kompakte Option.

Überblick zum Flex-Master

Überblick zum Flex-Master

Einstieg in den Q-Master

 Im Q-Master können Sie folgende Studienfächer belegen: 

  • Informatik
  • Mathematik
  • Physik
  • Englisch
  • Französisch (nicht in Verbindung mit Italienisch)
  • Italienisch (nicht in Verbindung mit Französisch oder Spanisch)
  • Spanisch (nicht in Verbindung mit Italienisch)
  • Deutsch (kann nur als Zweitfach studiert werden, die Kombination mit Geschichte ist ausgeschlossen)
  • Geschichte (kann nur als Zweitfach studiert werden, die Kombination mit Deutsch ist ausgeschlossen)

Folgende Zugangsvoraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Zulassung erfolgen kann: 

  1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Magister, Diplom oder Monobachelor - kein Kombibachelor, kein Zwei-Fach-Bachelor und kein lehramtsbezogener Abschluss)
  2. lehramtsbezogene, fachwissenschaftliche Anteile im Umfang von 110 Leistungspunkten (davon mindestens 20 LP im zweiten Fach), die sich zwei der Studienfächer im Q-Master zuordnen lassen 

Im ersten Fach müssen außerdem die inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften, die die Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegt hat, vollständig abgedeckt sein.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den Deutschkenntnissen und den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen in der ZugangssatzungHierzu benötigen Sie ggf. Nachweise für Ihre Bewerbung auf einen Studienplatz.

Gerne prüfen wir vorab, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bitte füllen Sie dazu das Selbstauskunftsformular aus und schicken dies an die folgende Mailadresse: qmaster@dse.fu-berlin.de

Bei der Bewerbung müssen Sie ein Erstfach und Zweitfach auswählen.

Achten Sie hierbei darauf, dass das Erstfach in der Regel dasjenige ist, in dem Sie mehr Qualifikationen zum erfüllen der Zugangsvoraussetzung (110 LP) einbringen (i.d.R. das Fach, in welchem Sie ihren Abschluss erworben haben). Hierzu beraten wir Sie auch gern vorab.

Beispiel 1: Sie haben einen Abschluss in Physik und im affinen Bereich 25 LP Mathematik erworben. Dann bewerben Sie sich mit dem Erstfach Physik und Zweitfach Mathematik im Bewerbungsportal.
Beispiel 2: Sie haben in ihrem Studium 80 LP in spanischer Philologie und 30 LP in Germanistik erworben. Dann bewerben Sie sich mit dem Erstfach Spanisch und Zweitfach Deutsch im Bewerbungsportal.

Auf der Website Bewerbung und Zulassung finden Sie Informationen zu Bewerbungsmodalitäten und Kontakte, falls Sie zu diesen Themen Nachfragen stellen möchten. Dort finden Sie auch die Bewerbungsfristen.

Für die Bewerbungsunterlagen beachten Sie bitte die Informationen zur Bewerbung mit deutschem Hochschulabschluss sowie die Informationen zur Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss.

Folgende Dokumente müssen zusätzlich zu den oben in den Links aufgeführten Dokumenten mit Ihrer Bewerbung eingereicht werden:

- das ausgefüllte Selbstauskunftsformular - akademischer Lebenslauf, - vollständigen Nachweis aller Studiendokumente und Leistungsnachweise, möglichst inkl. - der zugrunde liegenden Studien- und Prüfungsordnungen und, sofern vorhanden, 
- Beschreibungen der besuchten Module/Lehrveranstaltungen.

Reichen Sie bitte außerdem ggf. Nachweise über einschlägige berufliche Tätigkeiten (fachlich/pädagogisch) sowie über weitere relevante Qualifizierungen (bspw. Leistungsnachweise, die nicht im Studium eingebracht bzw. im Anschluss an das Erststudium erworben wurden) ein, die zur Anerkennung von Qualifikationen für den Studiengang genutzt werden können.

Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie alle erforderlichen Dokumente fristgerecht eingereicht haben! Sollte das nicht der Fall sein, ist Ihr Antrag unvollständig und wird vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Wir benachrichtigen Sie nicht über fehlende Unterlagen.

Das Q-Master-Studium kann i.d.R. nur dann in vier Semestern abgeschlossen werden, wenn Sie in Vollzeit studieren. Anderenfalls verlängert sich ggf. die Studienzeit. Wir empfehlen Ihnen vorab einen Selbsttest des CCT, um sich selbst Klarheit über den Berufswunsch Lehrer*in zu verschaffen.

Duale Option im Q-Master

Sie benötigen hierfür einen spezifischen Arbeitsvertrag mit der Senatsverwaltung. Der Bewerbungsprozess hierfür ist aktuell noch in Vorbereitung.

Wenn Sie einen solchen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, studieren Sie den Q-Master in der dualen Option.

In der dualen Option liegt der Mindest-Stundenumfang bei vier Unterrichtsstunden pro Woche. Wir empfehlen dringend, dass Sie maximal eine wöchentliche Arbeitszeit von acht Unterrichtsstunden vereinbaren.Der exemplarische Studienverlaufsplan mit vier Semestern ist auf ein Vollzeitstudium ausgelegt, das unserer Erfahrung nach mit einer höheren Unterrichtsverpflichtung nicht vereinbar ist.

Bei höherem vertraglichen Unterrichtsumfang raten wir Ihnen zu einem Teilzeitstudium, zu dem Sie Ihr DSE-Praktikumsbüro berät. Je nach vereinbartem Stundenumfang und weiteren Verpflichtungen, die Sie möglicherweise haben, können Sie realistisch mit sechs bzw. acht Semestern planen. Hierfür stellen wir Ihnen auf unserer Website exemplarische Studienverlaufspläne zur Verfügung.

Sie können maximal die Hälfte der Pflichtstundenzahl von Lehrer*innen (an Grundschulen 28 Stunden, an weiterführenden Schulen 26 Stunden) arbeiten. Studierende über 30 Jahren können ggf. maximal eine Unterrichtsstunde mehr unterrichten. Damit liegt die Stundenzahl in der dualen Option an ISS/Gymnasien bei höchstens 13 + ggf. 1 Unterrichtsstunden pro Woche und an Grundschulen bei höchstens 14 + ggf. 1 Unterrichtsstunden pro Woche. Diese Stundenzahlen können nicht überschritten werden. Der niedrigste Stundenumfang liegt bei vier Unterrichtsstunden pro Woche und kann nicht unterschritten werden. In Absprache mit Ihrer Schulleitung können Sie den arbeitsvertraglichen Stundenumfang in diesem Rahmen über einen Änderungsvertrag reduzieren oder aufstocken.

Der Vertrag wird für die Dauer der verbleibenden Regelstudienzeit geschlossen. Andere Verträge werden nicht weitergeführt. Sollten nach der Regelstudienzeit noch Studienleistungen offen sein, können Sie den Vertrag in Absprache Ihrer Schulleitung verlängern. Der Vertrag endet spätestens in dem Schulhalbjahr, in dem Sie den Master erfolgreich abschließen.

Die Kündigung des Arbeitsvertrags in der dualen Option ist mit der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB möglich. Damit ist der Wechsel in die kompakte Option verbunden. Lassen Sie sich hierzu im DSE-Praktikumsbüro beraten.

Es ist möglich, von der dualen in die kompakte Option zu wechseln. Hierzu berät Sie Ihr DSE-Praktikumsbüro.

Ein Wechsel aus der kompakten in die duale Option ist nicht möglich. Entsprechend können Sie aus einem bereits begonnenen Master of Education nicht in die duale Option wechseln. Wenn Sie nur einzelne Module aus dem Master of Education als vorgezogene Studienleistungen absolviert haben, aber nicht im Master immatrikuliert sind, können Sie diese Module in den Master einbringen und den Master of Education mit der dualen Option beginnen.

Wie bei jeder Lehrkraft unterliegt die Genehmigung einer Beurlaubung einer besonderen Prüfung, die die Gründe für die Beurlaubung ebenso berücksichtigt wie die Bedarfe an den Schulen. Hierfür benötigen Sie eine Stellungnahme Ihrer Schulleitung, die dann die Schulaufsicht einbindet und ggf. die Genehmigungsentscheidung des Referatsleiters für Personalmanagement in der Senatsverwaltung einholt.