Springe direkt zu Inhalt

Master für das Lehramt an Grundschulen

Studiengangsbestandteile im Master für das Lehramt an Grundschulen

Studiengangsbestandteile im Master für das Lehramt an Grundschulen

Der Masterstudiengang für ein Lehramt an Grundschulen umfasst 120 Leistungspunkte (LP). Das Studium gliedert sich in folgende Bestandteile:

  • zwei Studienfächer mit je 15 LP,
  • einem Vertiefungsfach mit 25 LP,
  • Erziehungswissenschaft und Sprachbildung mit 21 LP,
  • Allgemeine Grundschulpädagogik mit 9 LP,
  • Ergänzungsbereich mit 15 LP,
  • Wahlmodul mit 5 LP
  • sowie die Masterarbeit mit 15 LP.

Im Masterstudium werden die im Bachelor erworbenen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen vertieft und durch Module und Seminare der Erziehungswissenschaft, Allgemeinen Grundschulpädagogik und Sprachbildung ergänzt. Im Praxissemester hospitieren Sie, planen Unterricht und führen ihn angeleitet durch.

 

Ab dem Wintersemester 2026/27: Flex-Master mit dualer Option

Ab dem Wintersemester 2026/27 können Studierende im sog. Flex-Master entscheiden, ob sie ihn in einer kompakten oder einer dualen Option studieren wollen. In beiden Optionen werden die gleichen Module in unterschiedlicher zeitlicher Abfolge besucht. Je nach vereinbarter Anzahl von Unterrichtsstunden pro Woche empfehlen wir in der dualen Option unterschiedliche Studienverläufe und ggf. ein Teilzeit-Studium.

Studierende, die ihren Master bereits vor dem Wintersemester 2026/27 begonnen haben, studieren die kompakte Option.

Überblick zum Flex-Master

Überblick zum Flex-Master

Bewerbung auf den Master of Education

Egal ob Sie Ihren Bachelor an der Freien Universität absolviert haben oder nicht, müssen Sie eine Bewerbung auf den Master of Education abgeben. Bei der Bewerbung auf den Master behalten Sie Ihre Fächerkombination und das Vertiefungsfach aus dem Bachelor bei. 

Die Bewerbung zum ersten Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich, der Bewerbungszeitraum ist vom 15.04. – 15.08. Alle Informationen und benötigte Dokumente für die Bewerbung finden Sie auf der Website des Bereichs Bewerbung und Zulassung.

Bewerber*innen von externen Universitäten raten wir dringend, sich zum Wechsel an die Freie Universität beim DSE-Studienbüro beraten zu lassen, da hier zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. 

Für einen reibungslosen Übergang empfehlen wir Ihnen, sich nur auf den Master of Education zu bewerben, wenn das Bachelorzeugnis vorliegt oder bis Ende Dezember alle Prüfungsleistungen aus dem Bachelor inkl. Bachelorarbeit absolviert sein werden. Wenn Sie sich unsicher sind, nutzen Sie gern unsere Beratungsangebote.

Wenn zum Bewerbungszeitraum kein Bachelorzeugnis vorliegt, können Sie eine 2/3-Bescheinigung beantragen. Das Prüfungsbüro Grundschulpädagogik stellt diese Bescheinigungen für Sie aus. Wenn Sie die duale Option belegen möchten, reicht dies allerdings nicht aus. Hierfür muss der Bachelor im Sommersemester abgeschlossen werden.

Die Vorgaben für die Ausstellung der 2/3-Bescheinigung können Sie der entsprechenden Zugangsatzung für den Master of Education für das Lehramt an Grundschulen entnehmen. Unter anderem müssen Sie die Anmeldung zur Bachelorarbeit nachweisen. In der Regel ist dies auf der 2/3-Bescheinigung vermerkt. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis separat hochladen.

Ohne Bachelorabschluss ist die Immatrikulation in den Master nur vorläufig. Die Rückmeldung ist nur möglich, wenn der Bachelorabschluss vorliegt. Für den Studienabschluss und das Ausstellen des Zeugnisses benötigt das Prüfungsbüro mehrere Wochen. Für Informationen zu den aktuellen Fristen und bei Fragen zur Rückmeldung wenden Sie sich bitte an die Studierendenverwaltung.

Sie können sich zum Sommersemester für das zweite Fachsemester bewerben. Für die Bewerbung benötigen Sie ein abgeschlossenes Bachelorstudium und Studienleistungen aus dem Master of Education. Alle Informationen und benötigte Dokumente für die Bewerbung finden Sie auf der Website des Bereichs Bewerbung und Zulassung.

Der Bewerbungsprozess um einen Arbeitsvertrag beginnt damit, dass Sie sich fristgerecht auf einen spezifischen Arbeitsvertrag mit der Senatsverwaltung im Rahmen der Stellenausschreibung „Duale Option im Flex-Master“ bewerben. In der Regel ist der Bewerbungszeitraum im Februar/März. Sie geben hierbei ihre angestrebte Laufbahn, die studierten Fächer und Wunschregionen, ggf. auch Wunschschulen an. Initiativbewerbungen an Schulen sind nicht möglich.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird dann geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die duale Option erfüllen. In einem ersten Schritt prüft die Senatsverwaltung, ob Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Hierzu bittet sie uns um die Prüfung der Voraussetzungen, die Ihr Studium betreffen. 

Im Mai finden Auswahlverfahren an den Schulen statt. Daran können sich nur Schulen beteiligen, die gleichzeitig auch einen Praxissemesterplatz für Sie zur Verfügung stellen können.

Anschließend bewerben Sie sich an Ihrer Universität für einen Studienplatz im Master of Education.

Besonderheiten der dualen Option

Sie benötigen zunächst einen spezifischen Arbeitsvertrag mit der Senatsverwaltung im Rahmen der Stellenausschreibung „Duale Option im Flex-Master“. Bestehende Verträge ändern sich nicht automatisch. Sie müssen sich neu auf die Ausschreibung bewerben und ggf. einen bisherigen Arbeitsvertrag kündigen. Wenn Sie einen solchen Arbeitsvertrag abgeschlossen und sich erfolgreich auf einen Studienplatz im Master of Education beworben haben, studieren Sie den Master of Education in der dualen Option.

Ihre Bewerbung auf einen der Verträge hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn Sie Ihren Bachelor aller Voraussicht nach im Sommersemester vor Beginn des Masterstudiums erfolgreich abschließen werden. Sie müssen deshalb folgende Bedingungen erfüllen:

  • 120 abgeschlossene Leistungspunkte bis Mitte März
  • alle Bachelor-Module vollständig angemeldet zu Beginn der Vorlesungszeit im Sommersemester
  • Zulassung zur Bachelorarbeit oder Bestätigung durch die Gutachter*in, dass die Bachelorarbeit bis Ende Juli abgegeben sein muss

In der dualen Option liegt der Mindest-Stundenumfang bei vier Unterrichtsstunden pro Woche. Wir empfehlen dringend, dass Sie maximal eine wöchentliche Arbeitszeit von acht Unterrichtsstunden vereinbaren.Der exemplarische Studienverlaufsplan mit vier Semestern ist auf ein Vollzeitstudium ausgelegt, das unserer Erfahrung nach mit einer höheren Unterrichtsverpflichtung nicht vereinbar ist.

Bei höherem vertraglichen Unterrichtsumfang raten wir Ihnen zu einem Teilzeitstudium, zu dem Sie Ihr DSE-Praktikumsbüro berät. Je nach vereinbartem Stundenumfang und weiteren Verpflichtungen, die Sie möglicherweise haben, können Sie realistisch mit sechs bzw. acht Semestern planen. Hierfür werden wir Ihnen auf unserer Website exemplarische Studienverlaufspläne zur Verfügung stellen, die derzeit in Erarbeitung sind.

Sie können maximal die Hälfte der Pflichtstundenzahl von Lehrer*innen (an Grundschulen 28 Stunden, an weiterführenden Schulen 26 Stunden) arbeiten. Studierende über 30 Jahren können ggf. maximal eine Unterrichtsstunde mehr unterrichten. Damit liegt die Stundenzahl in der dualen Option an ISS/Gymnasien bei höchstens 13 + ggf. 1 Unterrichtsstunden pro Woche und an Grundschulen bei höchstens 14 + ggf. 1 Unterrichtsstunden pro Woche. Diese Stundenzahlen können nicht überschritten werden. Der niedrigste Stundenumfang liegt bei vier Unterrichtsstunden pro Woche und kann nicht unterschritten werden. In Absprache mit Ihrer Schulleitung können Sie den arbeitsvertraglichen Stundenumfang in diesem Rahmen über einen Änderungsvertrag reduzieren oder aufstocken.

Der Vertrag wird für die Dauer der Regelstudienzeit (zwei Jahre) geschlossen. Andere Verträge werden nicht weitergeführt. Sollten nach der Regelstudienzeit noch Studienleistungen offen sein, können Sie den Vertrag in Absprache Ihrer Schulleitung verlängern. Der Vertrag endet spätestens in dem Schulhalbjahr, in dem Sie den Master erfolgreich abschließen.

Die Kündigung des Arbeitsvertrags in der dualen Option ist mit der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB möglich. Damit ist der Wechsel in die kompakte Option verbunden. Lassen Sie sich hierzu im DSE-Praktikumsbüro beraten.

Es ist möglich, von der dualen in die kompakte Option zu wechseln. Hierzu berät Sie Ihr DSE-Praktikumsbüro.

Ein Wechsel aus der kompakten in die duale Option ist nicht möglich. Entsprechend können Sie aus einem bereits begonnenen Master of Education nicht in die duale Option wechseln. Wenn Sie nur einzelne Module aus dem Master of Education als vorgezogene Studienleistungen absolviert haben, aber nicht im Master immatrikuliert sind, können Sie diese Module in den Master einbringen und den Master of Education mit der dualen Option beginnen.

Wie bei jeder Lehrkraft unterliegt die Genehmigung einer Beurlaubung einer besonderen Prüfung, die die Gründe für die Beurlaubung ebenso berücksichtigt wie die Bedarfe an den Schulen. Hierfür benötigen Sie eine Stellungnahme Ihrer Schulleitung, die dann die Schulaufsicht einbindet und ggf. die Genehmigungsentscheidung des Referatsleiters für Personalmanagement in der Senatsverwaltung einholt.