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Zulassung zur Promotion

Wenn Sie promovieren möchten, bewerben Sie sich beim zuständigen Fachbereich um die Zulassung zur Promotion. Zuständig ist immer der Fachbereich, dem Ihr Promotionsfach zugeordnet ist. Ansprechpartner ist das Promotionsbüro.

Antrag auf Zulassung beim Fachbereich

Die Fachbereiche legen in ihren Promotionsordnungen Zulassungsvoraussetzungen fest. Grundsätzlich werden benötigt:

  • ein berechtigender Abschluss
  • ein geeignetes Thema für die Dissertation, das an das Studium anschließt
  • eine Betreuung am Fachbereich durch Professor*innen oder Privatdozenten*innen ("Betreuungszusage" oder "Betreuungsvereinbarung")

Welche weiteren Informationen und Dokumente für die Zulassung benötigt werden, erfahren Sie in den Promotionsbüros der Fachbereiche.

Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme in ein Promotionsprogramm nicht die Zulassung zur Promotion durch den Fachbereich vorwegnimmt. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Programms und das Zulassungsverfahren am Fachbereich sind unabhängig voneinander.

Sie können sich jederzeit bewerben und jederzeit zugelassen werden. Sie sollten aber berücksichtigen, dass die zuständigen Promotionsausschüsse der Fachbereiche in den vorlesungsfreien Zeiten zwischen Mitte Februar und Mitte April sowie zwischen Mitte Juli und Mitte Oktober nicht regelmäßig tagen und es daher zu Verzögerungen kommen kann.

Zulassung durch den Fachbereich

Der Promotionsausschuss des jeweiligen Fachbereichs entscheidet darüber, ob die notwendigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion erfüllt sind.

Bitte beachten Sie: Die Zulassung zur Promotion an einem Fachbereich der Freien Universität beinhaltet keine Zusagen zur Finanzierung der Doktorarbeit oder zur Bereitstellung einer Promotionsstelle.

Nach der Zulassung durch den Fachbereich muss die Immatrikulation als Promotionsstudierende beim Immatrikulationsbüro erfolgen. Beschäftigte der FU werden gebeten, sich zu immatrikulieren, sind aber nicht dazu verpflichtet