Meldungen gemäß Mitteilungsverordnung (MV) / Verfahrensänderung ab 01.01.2024
News vom 15.12.2023
Aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen ist die Freie Universität Berlin ab dem 01. Januar 2025 (für das vorangehende Meldejahr 2024) dazu verpflichtet, sämtliche Mitteilungen nach der Mitteilungsverordnung (MV) in elektronischer Form und unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer gem. § 139b AO (besteht aus 11 Ziffern; Abkürzung IdNr) sowie des Geburtsdatums der jeweiligen meldepflichtigen natürlichen Personen an die Finanzbehörden zu übermitteln.
Die erforderlichen Daten müssen daher bereits ab dem 01.01.2024 erhoben werden. Aus diesem Grund werden derzeit sowohl die einschlägigen Module des SAP-Systems als auch alle Vorfeldsysteme der FUB dahingehend angepasst, zukünftig auch die steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum von Privatpersonen zu erfassen.
Für alle Bereiche, die diesbezüglich Zahlungen auf den Weg bringen, bedeutet dies, dass jedenfalls ab 01.01.2024 die geforderten Daten beim Auftragnehmenden abgefragt und dann gepflegt werden müssen. Vor allem für die Lehraufträge, die für das Wintersemester 2023/24 vergeben wurden, bedeutet dies, dass die Informationen nachträglich eruiert werden müssen.
Die steuerliche Identifikationsnummer wird in Deutschland entweder durch Geburt oder durch die Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde vergeben. Es erfolgt in beiden Fällen eine automatisierte Mitteilung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das Mitteilungsschreiben (siehe Muster unten) wird mit der durch das BZSt zugeteilten IdNr an die von der Meldebehörde übermittelte Adresse versandt.
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