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„Gute wissenschaftliche Praxis ist mehr als die Aufarbeitung von Fehlverhalten“

Wechsel der Ombudspersonen im Sommer: Sabine Kropp übernimmt das Amt von Joachim Heberle, Marcus Doherr wird ihr Vertreter

23.04.2026

Ombudspersonen der Freien Universität Berlin: Prof. Dr. Sabine Kropp (M.), Prof. Dr. Marcus Doherr (l.), Prof. Dr. Joachim Heberle (r.)

Ombudspersonen der Freien Universität Berlin: Prof. Dr. Sabine Kropp (M.), Prof. Dr. Marcus Doherr (l.), Prof. Dr. Joachim Heberle (r.)
Bildquelle: Montage: KuM (Fotos: Melanie Hansen / Bernd Wannenmacher / David Ausserhofer)

Plagiate, Konflikte um Autorschaft, Machtmissbrauch: Fragen zu guter wissenschaftlicher Praxis betreffen Studierende ebenso wie Forschende in allen Karrierephasen. An der Freien Universität regelt die Satzung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis den Umgang mit diesen Themen. Bereits 2021 wurde ein Ombudssystem eingeführt. Die Ombudspersonen Sabine Kropp, Joachim Heberle und Marcus Doherr sprechen im Interview mit campus.leben über ihre Arbeit, die wachsende Bedeutung von Prävention und die Herausforderungen im wissenschaftlichen Alltag.

Seit Februar 2024 gilt an der Freien Universität Berlin die neue Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis– sie ist Teil der Strukturreformen, die die Universität seit 2021 im Bereich GWP vorgenommen hat. Dazu gehören außerdem Ombudspersonen und die Einrichtung einer Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität. Frau Professorin Kropp, welche Bedeutung hat die Satzung für Ihre Arbeit?

Sabine Kropp: Sie sorgt vor allem für Klarheit. Sie überträgt die Prinzipien wissenschaftlicher Redlichkeit in den universitären Alltag und macht transparent, welche Verfahren gelten, und an wen man sich wenden kann. Für Ratsuchende bietet sie Orientierung, für uns als Ombudspersonen eine verbindliche Grundlage.

Herr Professor Heberle, wie beschreiben Sie Ihre Arbeit als zentrale Ombudsperson?

Joachim Heberle: Die ersten Ansprechpersonen an der FU sind die dezentralen Ombudspersonen. Sabine Kropp und ich bilden als zentrale Ombudspersonen die zweite Instanz. Wenn Beteiligte mit dem dezentralen Verfahren unzufrieden sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen wir die Fälle. Grundsätzlich koordinieren wir sehr viel und schulen die dezentralen Ombudspersonen regelmäßig.

Herr Professor Doherr, Sie sind derzeit dezentrale Ombudsperson des Fachbereichs Veterinärmedizin und übernehmen im Sommer die Position von Professorin Kropp. Was sehen Sie als Ihre Hauptaufgabe?

Marcus Doherr: Prävention steht für mich im Mittelpunkt. Viele glauben, gute wissenschaftliche Praxis sei selbstverständlich. Wir wollen für das Thema sensibilisieren und es differenzierter vermitteln – für Studierende bis zu erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.

Zentrale Ombudspersonen gibt es seit 2021 an der FU Berlin. Mit welchen Anliegen wenden sich Forschende und Studierende besonders häufig an Sie?

Sabine Kropp: Sehr oft geht es um Konflikte bei Co-Autorschaften oder um Ideendiebstahl, der allerdings schwer nachzuweisen ist. Auch Machtmissbrauch spielt eine Rolle, vor allem in hierarchischen Abhängigkeitsverhältnissen.

Joachim Heberle: Diese Abhängigkeiten sind im deutschen Wissenschaftssystem besonders stark, weil Betreuende oft auch die Dienstvorgesetzten von Doktorrand*innen sind. Das schafft strukturelle Schieflagen, die Konflikte begünstigen können.

Gab es auch Anfragen, die Sie überrascht haben?

Marcus Doherr: Mich hat der große Beratungsbedarf überrascht. Bei vielen Anfragen muss zunächst geklärt werden, ob sie überhaupt in unseren Zuständigkeitsbereich fallen. Besonders bei Grenzbereichen zwischen guter wissenschaftlicher Praxis, Arbeitsrecht und Führungsfragen ist viel Klärungsarbeit nötig.

Sabine Kropp: Genau, diese Bereiche überscheiden sich oft. Wenn etwa jemand beispielsweise vom Team oder seinen Vorgesetzten aus vom Zugang zu einem Labor oder zu Daten ausgeschlossen wird, kann das als wissenschaftlicher Missbrauch wahrgenommen werden, es kann aber auch arbeitsrechtliche Fragen berühren und Teil eines generell problematischen Führungsstils sein.

Sehen Sie schon positive Entwicklungen bei der „GWP“, seit es die Ombudspersonen an der FU gibt?

Sabine Kropp: Ja, das sehen wir. Zum Beispiel nehmen mehr Doktorandinnen und Doktoranden an Kursen zur guten wissenschaftlichen Praxis teil. In einzelnen Fächern – etwa nach einer der Promotionsordnungen in der Politikwissenschaft sowie der Veterinärmedizin – sind solche Schulungen inzwischen verpflichtend. Das ist ein wichtiger Schritt, auch wenn es sicherlich noch Entwicklungspotenzial gibt.

Ein weiterer Indikator ist die Zahl der Beratungen. Zwischen 2022 und 2025 hat sich die Zahl der Beratungen und Vorprüfungen an der Freien Universität mehr als verdoppelt, auf zuletzt 58 Fälle pro Jahr. Das zeigt, dass unser Angebot bekannter geworden ist und Forschende wissen, an wen sie sich wenden können. Die Fälle selbst sind dabei sehr unterschiedlich und reichen von kurzen Beratungen bis hin zu zeitintensiveren Verfahren.

Wo sehen Sie aktuell die größten Herausforderungen für gute wissenschaftliche Praxis?

Sabine Kropp: Künstliche Intelligenz ist ein zentrales Thema. Die Regelwerke der guten wissenschaftlichen Praxis hinken der technologischen Entwicklung oft hinterher. Außerdem müssen wir weg vom reinen „Reparaturbetrieb“ und das Bewusstsein dafür schärfen, dass GWP viel mehr ist als die Überprüfung von Fehlverhalten. GWP sollte deshalb in alle Ausbildungsstufen integriert werden.

Joachim Heberle: Gute wissenschaftliche Praxis muss früh in die Lehre einfließen – nicht nur technisch, sondern auch mit Blick auf Ethik und Fehlerkultur. Fehler sind menschlich und gehören zur Wissenschaft dazu. In der Physik lernen Studierende schon im ersten Semester, dass Messungen immer fehlerbehaftet sind und wie man diese quantifiziert.

Marcus Doherr: Eine große Herausforderung sehe ich für die dezentralen Ombudspersonen. Sie sollen Ansprechpersonen für potenzielles wissenschaftliches Fehlverhalten in den Fachbereichen sein, geraten hier aber oft in Konflikte – nicht zuletzt, weil ein erheblicher Teil der Fälle aus Problemen in der Zusammenarbeit zwischen Nachwuchswissenschaftler*innen und Instituts- oder Gruppenleitungen entsteht. Diese Doppelrolle – Kollege auf der einen, Vermittler auf der anderen Seite – erfordert Fingerspitzengefühl.

Um Befangenheiten zu vermeiden, gibt es Ausweichregelungen: Eine andere Ombudsperson übernimmt Fälle aus dem eigenen Fachbereich. Dennoch bleibt die Balance zwischen kollegialer Nähe und vermittelnder Distanz eine anspruchsvolle Aufgabe.

Die Fragen stellte Melanie Hansen