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„Gegenüber den Werten des Grundgesetzes gibt es keine staatliche Neutralität“

Politisch, aber nicht ideologisch: Universitäten als Orte politischer Diskussion. Ein Beitrag der Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger

29.05.2026

Prof. Dr. Sophie Schönberger

Prof. Dr. Sophie Schönberger
Bildquelle: Jochen Müller

„Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“, so heißt es in Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die Verfassung selbst erkennt also schon den Konflikt, der an Universitäten entstehen kann, weil sie seit jeher auch Orte der politischen Auseinandersetzung, der Diskussion von Grundfragen der politischen Gemeinschaft und damit auch des Streits um Fragen der Verfassung sind.

Die Suche nach neuen Erkenntnissen in dem Bemühen, die Welt, in der wir leben, besser zu verstehen, kann nie völlig unpolitisch sein. Denn so sehr die Wissenschaft dem Ziel der Intersubjektivität verpflichtet ist, so sehr ist sie doch auch durch gesellschaftliche Kontexte, aber auch durch individuelle Vorverständnisse durch die Forschenden geprägt. Ziel guter Wissenschaft kann es nie sein, solche (auch politischen) Vorprägungen zu ignorieren, sondern umgekehrt muss gute Wissenschaft diese Vorprägungen erkennen, darstellen und auf diese Weise diskutierbar machen.

Vor diesem Hintergrund sind Universitäten die perfekten Orte, um dem entgegenzuwirken, was – freilich auf wissenschaftlich nicht immer hinreichend gefestigter Grundlage – heute als zunehmende Spaltung der Gesellschaft und Sprachlosigkeit zwischen verschiedenen ideologischen Lagern wahrgenommen wird. Denn an Universitäten sollte eingeübt werden, die eigene politische Position nicht nur zu begründen, sondern auch die dahinterliegenden ideologischen Wertentscheidungen zu analysieren und mit den Positionen Andersdenkender abzugleichen.

Dabei darf die Universität als staatliche Einrichtung im liberalen Verfassungsstaat ihre Mitglieder grundsätzlich nicht ideologisch indoktrinieren. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie in jedem Fall ideologisch vollkommen neutral sein muss: Gegenüber den Werten des Grundgesetzes gibt es keine staatliche Neutralität. Für sie darf und muss die Universität jederzeit und vorbehaltlos eintreten.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Sophie Schönberger ist Professorin für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht und Verfassungstheorie an der Freien Universität Berlin.